Redaktion, 14 Februar, 2025 / 7:00 AM
Mehrere Benediktinerklöster in Flandern und in den Niederlanden werden im Rahmen einer kanonischen Visitation untersucht, nachdem es Beschwerden über grenzüberschreitendes Verhalten und Missbrauch gegeben hatte.
Es gehe dabei um die drei flämischen Klöster Affligem, Steenbrugge und Dendermonde sowie um das niederländische Kloster Doetinchem, wie es am Donnerstag in den VRT Nachrichten hieß, dem deutschsprachigen Nachrichtenangebot des öffentlich-rechtlichen flämischen Rundfunks.
„Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr eine Beschwerde über grenzüberschreitendes Verhalten in der Abtei Keizersberg in Löwen erhalten hatte“, berichteten die VRT Nachrichten. „Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Benediktinerorden leiteten daraufhin Untersuchungen ein.“
Abtpräses Ignasi M. Fossas OSB von der Kongregation von Subiaco und Montecassino – ein Zusammenschluss von Benediktinerklöstern in verschiedenen Teilen der Welt, wozu auch die betroffene flämisch-holländische Provinz gehört – äußerte sich am Dienstag ausführlich zu der anstehenden Visitation. Diese Untersuchung könne „mehrere Monate“ dauern, hieß es.
Zum Kloster Affligem erklärte er: „Es gibt keine konkreten Anzeichen für missbräuchliches Verhalten, das einen Straftatbestand darstellt. Die geringe Anzahl von Mönchen in der Gemeinschaft bringt kanonische und strukturelle Schwierigkeiten für die Verwaltung und Betreuung der am meisten gefährdeten Brüder mit sich. Die Kongregation wird sich mit diesen Schwierigkeiten befassen und sie lösen.“
Der Abt von Doetinchem seinerseits bleibe „vorsorglich von der Ausübung seines Amtes suspendiert“ und dürfe vorsorglich „das priesterliche Amt in der Öffentlichkeit nicht ausüben“. Abtpräses Ignasi sagte: „In der Zwischenzeit wird seine Akte an das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens zur Entscheidung weitergeleitet.“
Zur Abtei Keizersberg, von wo aus der Skandal seinen Anfang genommen hatte, erklärte Abtpräses Ignasi: „Das gemeinsame Leben der klösterlichen Gemeinschaft bleibt ausgesetzt, und jeder Mönch behält seinen von mir am 18. November 2024 auferlegten Wohnsitz.“
Bei allen Untersuchungen und Maßnahmen hielt er fest: „Die in den letzten Monaten durchgeführten Untersuchungen und Besichtigungen haben eine Situation personeller und struktureller Anfälligkeit offenbart, die die Klöster der Provinz auf verschiedene Weise beeinträchtigt und zu unangemessenen und unzulänglichen Verhaltensweisen geführt hat. Der Klarheit halber kann ich feststellen, dass keiner der bisher untersuchten Vorwürfe den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen betrifft. Die Anschuldigungen beziehen sich auf übergriffiges Verhalten zwischen Erwachsenen.“
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