Redaktion, 21 Juli, 2025 / 9:00 AM
Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der in Fragen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch beratend tätig ist, hat eine kirchenrechtliche Anzeige gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, erstattet. Man habe „inzwischen jegliches Vertrauen verloren, dass unter Kardinal Woelkis Leitung Missbrauchstaten ohne Rücksicht auf die Täter aufgeklärt werden“, so der Betroffenenbeirat.
Die Anzeige bezieht sich auf die Frage, wann Woelki von Missbrauchsvorwürfen gegen einen bestimmten Priester erfahren hat. Das Portal „beck-aktuell“ berichtete im Mai: „Die Ermittlungen ergaben, dass Woelki durchaus falsche Angaben gemacht hatte – dies aber nicht mit Vorsatz, sondern fahrlässig. So habe er vor dem LG Köln 2023 unter Eid eine Aussage erstattet, die als ‚objektiv unwahr‘ anzusehen sei.“
Die Staatsanwaltschaft hatte damals die Ermittlungen gegen Woelki eingestellt, weil der Kardinal „bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist“, so „beck-aktuell“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Wäre ein Verfahren eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer damals, dann wäre „eine entsprechende strafrechtliche Verurteilung des Beschuldigten […] wahrscheinlich gewesen“.
Die Erzdiözese Köln unterstrich im Mai: „Kardinal Woelki ist unschuldig und hat nicht gelogen. Er hat keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen.“
Der Betroffenenbeirat der DBK verwies am Sonntag zudem auf „weitere schwere Vorwürfe, die dringend einer objektiven Überprüfung bedürfen und, sollten sie sich als wahr erweisen, dringend abgestellt werden müssen. Dazu gehört unter anderem ein nachlässiger Umgang mit Akten über mutmaßliche bzw. erwiesene Missbrauchsfälle sowie die Täuschung von Missbrauchsbetroffenen über die vorgeschriebenen bzw. möglichen Wege bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und beim Verfahren zur Anerkennung des ihnen widerfahrenen Leids.“
Man erstatte „in aller Form Anzeige gegen Rainer Maria Kardinal Woelki“ und bitte „um die Einleitung einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung auf Grundlage der genannten Bestimmungen“.
Das Erzbistum Köln reagierte in einer CNA Deutsch vorliegenden Stellungnahme auf die Anzeige des Betroffenenbeirats und erklärte: „Die vorgebrachten Anschuldigungen sind offenkundig haltlos und bauen – sicherlich unabsichtlich mangels besseren Wissens – auf einer Reihe falscher Annahmen und Behauptungen auf.“
„Zum einem wurde das Ermittlungsverfahren nicht geführt, um den Umgang mit Anzeigen möglicher Sexualstraftaten, der Meldung von Tätern und erst recht nicht um die Aufarbeitung von Missbrauchstaten aufzuklären“, erläuterte das Erzbistum. „Damit kommt eine Anwendung der im Schreiben erwähnten kirchenrechtlichen Normen also überhaupt nicht in Frage.“
„Zum anderen ist es in unserem Rechtsstaat die Aufgabe von Gerichten und eben gerade nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ‚juristisch gesicherte‘ Feststellungen zu treffen“, hieß es weiter. „Sie hat es daher selbstverständlich auch in diesem Fall nicht getan. Diese Grundprinzipien sind für unsere Rechtsordnung elementar.“
Das Erzbistum wies auch die anderen vom Betroffenenbeirat angedeuteten Vorwürfe zurück. Diese seien „lediglich pauschal in den Raum gestellt“ worden, „jedoch in keiner Weise konkretisiert oder belegt. Auch diese sind offenkundig haltlos und entschieden zurückzuweisen.“
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