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Kardinal Pell plädiert "nicht schuldig"

Kardinal George Pell, Präfekt des Wirtschaftssekretariates, spricht mit Reportern vor dem Hotel Quirinale nach einem Treffen mit ehemaligen Missbrauchsopfern am 3. März 2016

In einer kurzen Anhörung vor dem Gericht in Melbourne am heutigen Mittwoch morgen Ortszeit hat Kardinal George Pell mitgeteilt, das er sich nicht schuldig bekenne, Missbrauch verübt zu haben.

Durch seinen Anwalt, Robert Richter, QC, ließ er mitteilen: "um jedweden Zweifel auszuräumen...wird sich Kardinal Pell keines Vorwurfs für schuldig bekennen, und seine angenommene Unschuld aufrechterhalten".

In der Anhörung, die weniger als zehn Minuten dauerte, verlas Richter Duncan Reynolds ein vorbereites Statement, welches den Grund der Anhörung zusammenfasste und darauf hinwies, dass dies ein rein adminstrativer Vorgang sei.

Der leitende Staatsanwalt, Andrew Tinney, SC, ermahnte den voll besetzten Gerichtssaal in einem eigenen Statement, dass Medien "fair und akkurat berichten" müssen.

Dies ist nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft eine solche Warnung im Fall Pell ausgesprochen hat. Die Berichterstattung der weltlichen Presse über die Vorwürfen gegen Kardinal Pell und seine Person sind wiederholt in Kritik geraten, bis hin zum Vorwurf einer antikatholischen Hexenjagd

Bis zum 8. September hat die Staatsanwaltschaft nun Zeit, ihre Beweisunterlagen fertigzustellen. Tinney teilte jedoch mit, dass dies bereits kommende Woche der Fall sein dürfte.

Nächster Schritt im Verfahren ist dann die Voruntersuchung, "committal mention" genannt. Diese findet am 6. Oktober statt.

Die heutige Anhörung erfolgte, nachdem Ende Juni die Polizei des australischen Bundesstaates Victoria mitgeteilt hatte, dass sie Kardinal Pell beschuldigt, in den 1970er Jahren mehrere Fälle sexuellen Missbrauchs begangen zu haben.

Als Finanzchef des Vatikans - seit 2013 - und Mitglied des Kardinalsrates von Papst Franziskus ist Kardinal Pell der höchstrangige Kleriker, der jemals des Missbrauchs bezichtigt worden ist. 

Mit Genehmigung des Papstes hat Kardinal Pell sich von seiner Rolle im Vatikan beurlauben lassen, um sich in Australien persönlich den Vorwürfen zu stellen.

Ein Dutzend Polizeibeamter schützte den Geistlichen, als er am Mittwoch von Medienvertretern, Missbrauchsopfern und deren Unterstützer umringt wurde. 

In einer Presse-Konferenz mit Journalisten am 29. Juni betonte Kardinal Pell erneut, dass er unschuldig sei, und "seinen Namen rehabilitieren" werde.

"Ich freue mich darauf, endlich meinen Tag vor Gericht zu haben. Ich bin unschuldig, diese Vorwürfe sind falsch", sagte er. "Die ganze Idee sexuellen Missbrauchs ist für mich abstossend."

"Die Nachricht dieser Vorwürfe stärkt meine Entschlossenheit, und ein Gerichtsverfahren bietet mir nun Gelegenheit, meinen Namen zu rehabilitieren und denn hierher, nach Rom, zurückzukehren um zu arbeiten", fuhr er fort.

Pell wurde 1966 in der Diözese Ballarat (Victoria) zum Priester geweiht. 1987 wurde er Weihbischof, und 1996 Erzbischof von Sydney.  

Im Februar 2016 sagte Kardinal Pell als Zeuge zum dritten Mal vor der Australischen Royal Commission aus, einer Untersuchungskommission, die Missbrauch in staatlichen wie nicht-staatlichen Einrichtungen untersucht. 

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Obwohl er bereits zweimal ausgesagt hatte, erklärte sich Pell bereit, ein drittes Mal per Video-Link von Rom aus Fragen zu beantworten. Danach traf er sich unter anderem mit ehemaligen Missbrauchs-Opfern. 

Auch der Heilige Stuhl betonte in einer Stellungnahme am 29. Juni, es sei

wichtig daran zu erinnern, dass Kardinal Pell offen und wiederholt Akte des Missbrauchs gegen Minderjährige als unmoralisch und völlig unerträglich verurteilt hat; dass er in der Vergangenheit bereits mit den australischen Behörden zusammengearbeitet hat (etwa mit seinen Anhörungen vor der Royal Commission); dass er die Päpstliche Kommission für den Schutz Minderjähriger unterstützt hat; und schließlich, dass er als diözesaner Bischof in Australien Systeme und Verfahren eingeführt hat, die sowohl Minderjährige schützen als auch den Opfern von Missbrauch Hilfeleistung garantieren.

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