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Sexueller Missbrauch: Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein

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Die deutsche Bischofskonferenz (DBK) richtet im Zuge der Aufarbeitung des Missbrauchsskandal einen Betroffenenbeirat ein. Dies teilte die Pressestelle der DBK am Mittwoch mit. Damit soll die Einbindung von Betroffenen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut und institutionalisiert werden. 

Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sollen so die Möglichkeit haben, "ihre Perspektiven und Positionen im Betroffenenbeirat bei der deutschen Bischofskonferenz einzubringen". Vorbild sind für den Beirat nach eigenen Angaben die Standards des Erzbistum Köln und die entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Der Beirat soll die Arbeit der deutschen Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Gremien über Arbeiten in diesem Bereich beraten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird.

Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, erklärte:

"Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns klar gezeigt, dass die Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch wirksam nur gemeinsam mit den Betroffenen gelingen kann. Ich bin zuversichtlich, dass der Betroffenenbeirat hierfür eine hilfreiche Einrichtung ist."

Bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der Katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ihr Interesse an der Mitarbeit mitteilen. Dafür hat die DBK ein Formular online gestellt. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuer sind zur Mitarbeit eingeladen. 

Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen eines Gremiums, das sich aus unabhängigen Experten der Wissenschaft und der Politik, des Mitarbeiterstabs des UBSKM, Vertretern von Betroffenen sowie Vertretern der deutschen Bischofs- und Ordensobernkonferenz zusammensetzt. 

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