Vorndran selbst habe den Bischof gebeten, mit der ursprünglich für den 7. September gelanten Amtseinführung zu warten, bis die Angelegenheit geklärt sei. Die Vorwürfe seien nach Angaben von Vorndran "völlig unzutreffend". Bereits am Montag habe er deshalb "gegen Unbekannt Strafanzeige und Strafantrag" gestellt.
Auch auf Nachfrage von CNA Deutsch äußerte sich das Bistum nicht zu den Inhalten der Vorwürfe gegen den designierten Generalvikar. Jedoch seien "die zuständigen kirchlichen und staatlichen Stellen" eingeschaltet, die den Sachverhalt nun prüfen. In der Zeit bis zur Klärung führt der stellvertretende Generalvikar Stefan Rambacher die Amtsgeschäfte.
Die Aufgaben eines Generalvikars
Ein Generalvikar ist das "Alter Ego" des Bischofs und geht diesem vor allem bei Aufgaben in der Verwaltung des Bistums zur Hand. Als sein rechtmäßiger Vertreter ist der Generalvikar auch Leiter des Bischöflichen Ordinariats.
Nach dem Kirchenrecht "Codex Iuris Canonici" (CIC) darf das Amt des Generalvikars nur von einem Priester ausgeübt werden, der älter als 30 Jahre ist. Zudem soll er sich bewährt haben in "Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktischer Verwaltungserfahrung" (CIC, can. 478 § 1).
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