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Maskenpflicht für alle Kirchen in der Schweiz

Flagge der Schweiz

Der Schweizer Bundesrat hat eine Maskenpflicht für alle Kirchen in der Schweiz ab Montag, 19. Oktober verordnet. Die Maßnahmen sind Teil einer Verschärfung der Regeln angesichts steigender Coronavirus-Infektionszahlen, wie mehrere Medien berichten, darunter die "Neue Zürcher Zeitung". 

Betroffen sind nicht nur Gotteshäuser: In allen öffentlich zugänglichen Räumen müssen ab Montag grundsätzlich Masken getragen werden. Neben der Maskenpflicht sind die Abstandsregeln und weiteren Hygiene-Vorschriften zu beachten, wie Medien heute berichteten.

Verstösse gegen die Maskenpflicht können – gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz – mit einem Bußgeld bis 10.000 Franken (9.330 Euro) bestraft werden.

Priester müssen beim Feiern des Messopfers offenbar jedoch nur den Mundschutz tragen, wenn sie die Mindest-Distanz von 1,5 Metern nicht einhalten können – etwa beim Spenden der heiligen Kommunion.

Vereinzelt war bereits an diesem Wochenende in Schweizer Bistümern eine Maskenpflicht eingeführt worden.

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https://twitter.com/cnadeutsch/status/1110081719661723653?s=20 

 

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