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Zu viel Kontrolle? Kardinal Cordes kritisiert Neuregelung geistlicher Gemeinschaften

Kardinal Paul Josef Cordes wurde am 5. September 1934 im Sauerland geboren, 1961 zum Priester geweiht, 1976 folgte die Bischofsweihe. Papst Johannes Paul II. berief ihn 1980 zum Vizepräsidenten des Päpstlichen Rates für die Laien. Als Präsident des päpstlichen Hilfswerks "Cor Unum" koordinierte er weltweit die kirchliche Hilfe für Katastrophenopfer und gibt entscheidende Impulse für die Antrittsenzyklika von Papst Benedikt XVI. 2007 folgte die Aufnahme in das Kardinalskollegium. Im März 2013 nahm Kardinal Cordes am Konklave zum Nachfolger von Benedikt XVI. teil, aus dem Papst Franziskus hervorging.

Einen "gesunden Wechsel" soll die Neuregelung katholischer Verbände sicherstellen, vor allem in den Führungsebenen – doch Kardinal Paul Josef Cordes hat das Dekret des Vatikans, das Anfang Juni vorgestellt wurde, kritisiert.

In einer Stellungnahme gegenüber der katholischen Wochenzeitung "Tagespost" betonte er, dass dem Dokument angesichts der geistlichen Vitalität geistlicher Bewegungen, die davon betroffen sind, jeglicher Impulscharakter fehle.

Betroffene Gemeinschaften sind Berichten zufolge etwa der "Neokatechumenale Weg" oder "Sant'Egidio".

Kurienkardinal Cordes vermisst den "Dank an Gott, dass er der Kirche in unserer säkularisierten Zeit 'Gott-bereite Glieder' (Balthasar) gegeben hat, die vor allem ihn unter die Menschen tragen wollen."

Als Desiderat bezeichnet der Kardinal auch den Appell der neuen geistlichen Gemeinschaften, "das Christentum nicht in politischer Theologie oder säkularem Humanismus verflachen zu lassen". Cordes verweist zudem auf "die vielen geistlichen Berufe und katholischen Familien, die sie der Kirche geschenkt haben" und die Weisung, dass sie "wie es immer noch dringend geboten ist, besonders von geweihten Hirten" empfohlen und gefördert werden sollten.

Stattdessen erwecke sowohl das Dekret als auch die "Nota explicative" "den Eindruck, eine Materie zu behandeln, die lästig und einzuzäunen ist."

Das neue Dekret begrenzt die Amtszeiten im zentralen Leitungsgremium auf maximal fünf Jahre, wobei eine Person nicht mehr als 10 Jahre hintereinander Ämter auf der internationalen Leitungsebene bekleiden kann. Eine Wiederwahl ist dann nach einer Vakanz von einer Amtszeit möglich. 

Das Dekret besagt, dass Gründer nach dem Ermessen des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben von der Amtszeitbegrenzung ausgenommen werden können.

Die Normen, die vom Präfekten des Dikasteriums, Kardinal Kevin Farrell, unterzeichnet wurden, treten am 11. September in Kraft.

"Papst Franziskus schlägt in Übereinstimmung mit seinen Vorgängern vor, die Anforderungen, die der Weg der kirchlichen Reife an die Vereinigungen der Gläubigen stellt, in einer Perspektive der missionarischen Umkehr zu verstehen", heißt es in der Erläuterung.

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