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Coronavirus: Österreichische Bischofskonferenz passt Regeln für Gottesdienste an

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Weil in Österreich seit Mitternacht der allgemeine Lockdown vorerst beendet wurde, passt auch die österreichische Bischofskonferenz die Sicherheitsregeln für die heiligen Messen an.

So wird unter anderem der einzuhaltende Mindestabstand auf nur noch einen Meter reduziert. Das Tragen einer FFP2-Maske ist jedoch weiterhin Pflicht, ebenso gilt die sogenannte 3G-Regel (getestet, genesen, geimpft) für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.

Weihwasserbecken dürfen befüllt werden

Nach der neuen Rahmenordnung, die seit Sonntag gültig ist, ist die FFP2-Maske auch bei Freiluft-Gottesdiensten erforderlich. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen regülären Mund-Nasenschutz (MNS) tragen.

Weihwasserbecken dürfen allerdings wieder befüllt werden. Das Wasser muss mindestens zwei Mal pro Woche gewechselt und das Becken gründlich gereinigt werden. 

Während der liturgische Dienst lediglich einen 3G-Nachweis erbringen muss, gilt für Chorgesang und Chorproben die 2G-Regel (geimpft oder genesen).

Die Bischofskonferenz empfiehlt dennoch zusätzlich einen Corona-Test, "dessen Abnahme nicht weiter zurückliegt, als dies in der aktuellen COVID-Verordnung in Hinblick auf seine jeweilige Gültigkeitsdauer vorgesehen ist". 

Keine 3G-Regel für Kirchgänger

Anders als dies teilweise in Deutschland schon der Fall ist (CNA Deutsch hat berichtet), lehnen Österreichs Bischöfe eine 3G- oder 2G-Regel für Messbesucher ab. Neben den Schutzmaßnahmen seien "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" die wesentlichen Voraussetzungen, um das heilige Messopfer ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. Wörtlich heißt es dazu:

"Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich."

Verschärfungen weiter möglich

Laut Rahmenordnung dürfen die einzelnen Bistümer die einzelnen Regelungen je nach Lage verschärfen oder auch erleichtern, sofern sie "im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen" stehen.

Dieser Bestimmung folgend hat beispielsweise der Bischof des Bistums Linz, Manfred Scheuer, per Dekret verfügt, dass angesichts der weiterhin angespannten Situation in Oberösterreich in seiner Diözese noch bis zum 17. Dezember die bisherige Rahmenordnung gilt, in der noch ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss und der Chorgesang verboten bleibt.

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