Darf ein christliches Symbol im öffentlichen Raum, in Gebäuden des Staates sichtbar sein?
Es ist abwegig – hier ist Prof. Schwienhorst-Schönberger völlig zuzustimmen - mit Blick auf den Beschluss der bayrischen Landesregierung, ab Juni im Eingangsbereich von Dienstgebäuden in Bayern ein Kreuz aufzuhängen, von Häresie und Blasphemie zu sprechen. Übertrieben ist die Aufregung um das Anbringen von Kreuzen in Dienstgebäuden jedoch nicht.
Die Aufregung um das vom Bayerischen Kabinett beschlossene Aufhängen des Kreuzes im Eingangsbereich von Dienstgebäuden erscheint übertrieben. In diesem Zusammenhang von Häresie und Blasphemie zu sprechen ist völlig abwegig.