Helsinki - Donnerstag, 17. Februar 2022, 10:28 Uhr.
Das Urteil in dem mit Spannung erwarteten Prozess gegen eine christliche Parlamentarierin in Finnland wird im März erwartet.
Der Prozess gegen Päivi Räsänen, eine Ärztin und Mutter von fünf Kindern, endete am 14. Februar vor dem Bezirksgericht Helsinki, berichtet die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.
Ebenfalls vor Gericht stand Juhana Pohjola, eine Bischöfin der evangelisch-lutherischen Missionsdiözese Finnlands.
Die Anklage gegen Räsänen bezieht sich auf ihre Äußerungen in einer Broschüre aus dem Jahr 2004, ihren Auftritt in einer Fernsehsendung 2018 und einen Twitter-Beitrag aus dem Jahr 2019.
Der Generalstaatsanwalt wirft der 62-Jährigen, die von 2011 bis 2015 Innenministerin Finnlands war, Aufwiegelung gegen eine Minderheit vor und argumentiert, ihre Äußerungen seien "geeignet, Intoleranz, Verachtung und Hass gegenüber Homosexuellen hervorzurufen."
Die Anklage gegen Pohjola bezieht sich auf seine Entscheidung, Räsänens Pamphlet "Als Mann und Frau schuf er sie" zu veröffentlichen.
Lorcán Price, Rechtsbeistand der christlichen Rechtsgruppe ADF International, der bei der Verhandlung anwesend war, sagte: "Diese Strafverfolgung wegen Hassrede hat sich in einen theologischen Prozess darüber verwandelt, welche christlichen Überzeugungen in Finnland ausgedrückt werden können und welche nicht."
"Es ist unglaublich, dass dieser Prozess in einem modernen europäischen Land stattfindet und nicht in einer religiösen Theokratie."
Finnland ist ein Land mit einer Bevölkerung von 5,5 Millionen Menschen, das an Norwegen, Russland und Schweden grenzt. Etwa zwei Drittel der Bevölkerung gehören der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands an, die neben der finnisch-orthodoxen Kirche eine der beiden nationalen Kirchen des Landes ist.
Räsänen, die von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten war, ist ein aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche. Sie stellte jedoch das Sponsoring einer LGBT-Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche im Jahr 2019 in Frage.
Am 17. Juni 2019 fragte sie in einem Twitter-Post, wie das Sponsoring mit der Bibel vereinbar sei, und verlinkte auf Instagram ein Foto einer Bibelstelle, Römer 1:24-27. Sie postete den Text und das Bild auch auf Facebook.
"Der Zweck [meines Tweets] war in keiner Weise, sexuelle Minderheiten zu beleidigen. Meine Kritik richtete sich an die Leitung der Kirche", sagte sie 2020 der Zeitschrift First Things.
Bei der Erörterung des Tweets vor Gericht betonte sie, dass dieser an die Kirchenleitung gerichtet war und ein wichtiges Thema für die Kirche betraf.
Im Jahr 2019 begann die Polizei, gegen Räsänen zu ermitteln. Sie wurde mehrfach polizeilich befragt und musste mehr als ein Jahr auf die Entscheidung des Generalstaatsanwalts warten.
Der Internationale Lutherische Rat bezeichnete die Entscheidung, Räsänen und Pohjola strafrechtlich zu verfolgen, als "ungeheuerlich".
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Zu der Broschüre, in der Homosexualität als "Störung der psycho-sexuellen Entwicklung" beschrieben wird, sagte Räsänen vor Gericht, sie sei gebeten worden, einen Text zu verfassen, der die lutherische Lehre zur Sexualität für die Mitglieder ihrer Kirche aus ihrer Sicht als Politikerin, Ärztin und Christin darlegt.
Sie sagte, dass die Broschüre angesichts der Änderungen in der Forschung und Gesetzgebung seit 2004 veraltet sei. Aber sie sagte, dass es immer noch als ein Dokument existieren sollte, das von den damaligen Diskussionen zeugt.
Während des Prozesses versammelten sich zahlreiche Unterstützer vor dem Gerichtsgebäude. Der amerikanische Pastor Andrew Brunson, der zwei Jahre in der Türkei inhaftiert war, ist nach Finnland geflogen, um Räsänen ein von Christen aus aller Welt unterzeichnetes Gebet der Unterstützung zu überreichen, das vom Family Research Council organisiert wurde.
ADF International sagte, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer argumentierte, dass das Wort "Sünde" schädlich sein kann.
"Der Apostel Paulus steht hier nicht vor Gericht, aber Räsänen schon", sagte die Staatsanwaltschaft und forderte eine Geldstrafe für die Angeklagten.
Räsänens Verteidigung erklärte, ein Schuldspruch würde der Meinungsfreiheit in Finnland schaden, und argumentierte, das Gericht sei ein ungeeigneter Ort für eine theologische Debatte über die Frage "Was ist Sünde?".
Die Verteidigung berief sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Handyside gegen das Vereinigte Königreich aus dem Jahr 1976, in dem unterstrichen wurde, dass sich die Meinungsfreiheit auch auf Ideen erstreckt, die "den Staat oder einen Teil der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder beunruhigen".
Paul Coleman, Exekutivdirektor von ADF International, der am ersten Prozesstag anwesend war, kommentierte: "Ich würde den Tag als einen modernen Inquisitions- oder Ketzerprozess bezeichnen, und der Ketzer war, dass Päivi und Bischof Juhana gegen die neue sexuelle Orthodoxie der Zeit vor Gericht standen."
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