Trier - Dienstag, 3. Mai 2022, 9:02 Uhr.
Das Verfahren zur Seligsprechung von Pater Josef Kentenich wird ausgesetzt. Das teilte das Bistum Trier am heutigen Dienstag mit.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werde Bischof Stephan Ackermann das Verfahren "nicht aktiv fortführen; stattdessen regt er weitere freie Forschung an", so die Diözese.
Die Entscheidung sei mit der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen besprochen und dem Präsidium der internationalen Schönstatt-Bewegung mitgeteilt worden. „Mir ist bewusst, dass die Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens für die Schönstatt-Familie ein schmerzlicher Schritt ist“, so der Bischof von Trier. Damit werde jedoch die Bedeutung des vielfältigen Wirkens von Schönstatt weltweit in keinster Weise geschmälert.
Ursprünglich hatte Ackermann angekündigt, eine weitere Historikerkommission zur Fortsetzung des Prozesses einzusetzen, nachdem Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung bekannt wurden (CNA Deutsch hat berichtet). Dann hatte der Bischof im März 2021 erklärt, stattdessen eine "Expertengruppe" einzurichten.
Das Verfahren wird im Bistum Trier geführt, weil Pater Kentenich am 15. September 1968 in Schönstatt/Vallendar verstorben ist. Daher ist der Bischof von Trier für die diözesane Untersuchung im 1975 eröffneten Seligsprechungsverfahren des Schönstatt-Gründers zuständig.
„Die Diskussionen der letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass es eine vertiefte Forschung zu Person und Wirken von Josef Kentenich braucht“, so Bischof Ackermann. „Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn es in den kommenden Jahren eine entsprechende Forschung gibt.“ Zugleich sei "dem Bischof der Hinweis wichtig, dass mit der Aussetzung des Verfahrens kein Urteil über Leben und Wirken von Pater Kentenich gefällt ist", betonte die Diözese.
Wie CNA Deutsch berichtete, hat die Schönstatt-Bewegung die Vorwürfe gegen ihren Gründer kategorisch zurückgewiesen.
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