Münster - Donnerstag, 14. Juli 2022, 14:21 Uhr.
Per Dekret hat das Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben am Mittwoch bestätigt, dass die Auflösung der Vereinigung Totus Tuus im Bistum Münster rechtmäßig gewesen sei.
Zur Begründung der Auflösung hatte Bischof Felix Genn im November 2021 erklärt, dass "die Verantwortlichen in der Vereinigung Totus Tuus nicht willens, bereit und in der Lage sind, die im Bericht erkannten schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern dieser Gemeinschaft zum einen einzusehen und zum anderen die gravierenden Missstände auch abzustellen".
Engführungen und grenzverletzendes Verhalten seien nicht als solche identifiziert worden. Hinweise auf Straftaten oder sonstiges rechtliches Fehlverhalten habe es indes nicht gegeben.
In einem Schreiben von Genn an die Mitglieder der Vereinigung kurz vor der Auflösung hieß es: "Durch einen personenfixierten und unreflektierten Leitungsstil wurde ein Klima begünstigt, das Spiritualität quantifiziert, Kritik zum Ausweis mangelnder geistlicher Reife erklärt und ein geschlossenes Elitedenken befördert hat."
"Aufgrund der Visitationsergebnisse und nach eingehender Beratung bin ich zu der Einschätzung gelangt: es kam in der Gemeinschaft Totus Tuus wiederholt zu Handlungen und Kommunikationsverhalten, die wir heute unter den Begriff geistlicher Missbrauch fassen", so der Bischof weiter. "Die Gemeinschaft hat Strukturen und Verhaltensweisen entwickelt, die ein solches Handeln ermöglicht und gefördert haben."
Das vatikanische Dekret betont nun, so das Bistum Münster in einer Pressemitteilung, "dass die Begründung, die Bischof Genn für die Auflösung des Vereins gegeben hat, ausreichend war. Die Fakten, die der Bischof zur Begründung der Auflösung aufgeführt hatte, werden vom Dikasterium bestätigt und als 'schwerwiegender Schaden' gewertet.
Die Auflösung der Vereinigung Totus Tuus erfolgte nach einem knapp zwei Jahre dauernden "Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess", so das Bistum. Das Dekret des Vatikans vom Mittwoch war notwendig geworden, nachdem Mitglieder von Totus Tuus gegen den bischöflichen Entscheid in Revision gegangen waren.
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