Münster - Mittwoch, 10. August 2022, 14:57 Uhr.
Während beim "Synodalen Weg" beschlossen wurde, Laien bei der Wahl von Bischöfen in Deutschland zu beteiligen, war dies im Bistum Münster bei zwei Bischofswahlen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil schon der Fall. "Schon bei den Wahlen der Bischöfe Heinrich Tenhumberg 1969 und Reinhard Lettmann 1979 wurden die Gläubigen zumindest befragt", sagte Thomas Flammer, Leiter der Abteilung Kunst und Kultur im Bistum.
Prinzipiell folgt das Verfahren der Bischofswahl im der Diözese Münster dem Preußenkonkordat von 1929. Demnach reichen sowohl das Domkapitel als auch "die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein". Diesen Listen entsprechend "benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat".
Wegen "der Aufbruchstimmung nach dem Konzil" habe das Domkapitel im Jahr 1969 zugesagt, "bei der Aufstellung seiner Kandidatenliste Vorschläge aus dem Bistum gern zu berücksichtigen", so Flammer. Über die Priester in den Gemeinden sei es den Gläubigen ermöglicht worden, "einzeln oder in Gruppen begründete Vorschläge an das Domkapitel" einzureichen. Insgesamt habe es mehr als 400 Vorschläge gegeben.
"Ob die eingereichten Vorschläge Berücksichtigung fanden und welche Kandidaten auf der Kandidatenliste des Domkapitels beziehungsweise der Antwort aus Rom standen", wisse er allerdings nicht, sagte Flammer.
Auch im Vorfeld der Wahl von Reinhard Lettmann 1979 seien etwa 400 Vorschläge eingegangen.
Verfahren in Paderborn
Das Erzbistum Paderborn hatte im Juni als erste Diözese mit einem Verfahrensvorschlag auf die Forderungen des "Synodalen Wegs" nach Laienbeteiligung bei der Bischofswahl reagiert.
Neben dem eigentlich zuständigen Metropolitankapitel, das aus 14 Domherren besteht, soll eine aus 14 Laien bestehende Gruppe gebildet werden. Beide sollen gemeinsam eine Vorschlagsliste für die Besetzung des erzbischöflichen Stuhls zusammenstellen.
"Diese Gruppe soll zusammengesetzt sein aus je einem Vertreter von 3 Pastoralen Räumen/Pastoralverbünden aus jedem der drei sog. Kooperationsräume (also 3 x 3 = 9), die per Losverfahren aus allen auf Anfrage an alle Pastoralen Räume/Pastoralverbünde eingesandten Namen ausgelost werden, 3 vom Diözesanpastoralrat benannten Personen sowie je eine von der Direktorenkonferenz der Katholischen Schulen im Erzbistum und vom Diözesan-Caritasverband benannte Person", so das Bistum in einer Pressemitteilung zum Verfahren.
Die Planungen in anderen Bistümern befinden sich noch im Anfangsstadium, wie die Katholische Nachrichten-Agentur Anfang Juli berichtete. Rechtliche Bedenken seien ein Grund, denn man müsse sich an Konkordate halten.
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"Nach dem Tod von Schwester Dorothea leben heute noch vier Schwestern in Senioreneinrichtungen in Hattingen und Essen", teilte das Bistum Essen mit. https://t.co/BwFr3r3z5d
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Das Leben der Menschen sei "nicht dazu bestimmt, in sich selbst, in einer imaginären irdischen Vollkommenheit zu verharren: Es ist dazu bestimmt, durch den Tod hindurch zu gehen." https://t.co/znCj7XnRbl
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Eine Reihe von Meldungen an das Bistum Münster sei der Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, letztlich habe "die Zahl der Meldungen im Vergleich zum Zeitraum vor Vorstellung der Studie" allerdings nicht zugenommen. https://t.co/9HO8DLHsSF
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