Eichstätt - Freitag, 14. Oktober 2022, 12:45 Uhr.
Durch einen Vergleich soll das Bistum Eichstätt von allen beteiligten Projektentwicklern rund 39 Millionen US-Dollar zurückbekommen. Zuvor hatten externe Wirtschaftsprüfer im Jahr 2017 festgestellt, „dass ein inzwischen ehemaliger leitender Mitarbeiter des Bistums mit Hilfe von Projektentwicklern und einem Mittelsmann rund 60 Millionen US-Dollar in im Wesentlichen ungesicherte Darlehen in den USA ausgereicht hatte“, so das Bistum am Freitag.
„Für den Erfolg in den USA rechnet die Diözese mit Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gutachter im mittleren einstelligen Millionenbereich“, teilte die Diözese mit.
„Dieser Vergleich ist ein wahrer Meilenstein in unserem hartnäckigen Vorgehen, das Geschehene aufzuarbeiten“, erklärte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke OSB. „Das Bistum hat einen enormen Schaden erlitten, aber auch einen langen Atem bewiesen. Unser Ziel war es stets, diesen Schaden zu minimieren.“
Er danke den Mitarbeitern „im Bischöflichen Ordinariat, in der Pastoral sowie den Finanzgremien, die diesen anstrengenden Weg mitgegangen sind und ihn konstruktiv begleitet haben, aber auch dem Team an Anwälten und Beratern, die mit ihrem Engagement, ihrer Hartnäckigkeit und ihrer Strategie viel von dem verloren geglaubten Geld zurückerkämpfen konnten“.
Anwalt Philippe Litzka von der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl betonte, man müsse den Verkauf der Immobilien in den USA „natürlich weiterhin kontrollieren, damit dieser im Sinne der Diözese abläuft. Selbstverständlich wurden in dem Vergleich hierzu Verkaufsfristen, ein Mindestverkaufswert der Immobilien, Zustimmungserfordernisse der Diözese sowie – zur Absicherung – auch eigene Vollstreckungsmöglichkeiten vereinbart, um die Verkäufe zu überwachen“.
Man gehe davon aus, „dass der Vergleich bis Sommer 2023 endgültig umgesetzt sein wird. Dies hängt natürlich noch von der erfolgreichen Verwertung der Immobilien ab.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Die Gemeinschaft besteht aus nur noch sieben Karmelitinnen. https://t.co/U210eBe42B
— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) October 14, 2022
Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.
Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.
Die Pressemitteilung zitierte verschiedene Stimmen, die allesamt auf das Thema Geschlechtergerechtigkeit anspielten, nicht aber auf die im Kirchenrecht erwähnten Voraussetzungen für die reguläre Taufspendung durch Laien. https://t.co/C8HWCAV561
— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) October 14, 2022
DBK-Chef Bätzing und ZdK-Chefin Stetter-Karp verweisen auf die Verbindung von Synodalem Weg und Zweitem Vatikanum. Was aber hat Johannes XXIII. in der Eröffnungsansprache „Gaudet mater ecclesia“ am 11. Oktober 1962 wirklich gesagt? https://t.co/tR7Sg6iqFG
— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) October 14, 2022
Wer das Gebet kenne und aus dieser Quelle schöpfe, werde „zum Botschafter dafür, wo das Leben zu finden ist“, sagte der ehemalige Bischof von Limburg. https://t.co/X4RN92Aymr
— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) October 13, 2022