Erzbischof von Freiburg: Taufe und Trauung durch Laien derzeit nicht vorgesehen

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger.
Erzbistum Freiburg

Erzbischof Stefan Burger hat eingeräumt, dass Taufen und Trauungen durch Laien „zwar auch in unserem Erzbistum diskutiert“ würden. Gleichzeitig stellte er klar: „Eine Umsetzung ist derzeit aber nicht vorgesehen, zumal für die Trauassistenz von Laien eine eigene römische Genehmigung erforderlich wäre.“

Laut Kirchenrecht sind Bischöfe, Priester und Diakone ordentliche Spender der Taufe (can. 861). Nur wenn ein solcher „nicht anwesend oder verhindert“ ist, „so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist“.

Trauungen können in der Regel nur durch Priester und Diakone vorgenommen werden. Allerdings sieht das Kirchenrecht (can. 1112) vor: „Wo Priester und Diakone fehlen, kann der Diözesanbischof aufgrund einer vorgängigen empfehlenden Stellungnahme der Bischofskonferenz und nach Erhalt der Erlaubnis des Heiligen Stuhles Laien zur Eheschließungsassistenz delegieren“, wobei „ein geeigneter Laie auszuwählen“ sei, „der in der Lage ist, die Brautbelehrung zu halten und die Liturgie der Eheschließung in rechter Weise zu feiern“.

Erzbischof Burger sprach im Interview mit kath.ch am Dienstag auch über den ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe in Rom. Dabei zog er das Fazit: „Die Gespräche waren konstruktiv, aber auch kontrovers und bedeuten für die Zukunft intensive Arbeit und Bemühungen um den rechten Weg im Sinne der Synodalität. Denn es wurden auch weiterhin die unterschiedlichen Perspektiven und Anliegen deutlich, die es zu diskutieren oder auszuhalten gilt.“

Er selbst werde alles, was „in meiner Möglichkeit als Ortsbischof steht“, letztlich auch „umsetzen, etwa mit Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht. Und ich werde auch weiterhin dafür einstehen, dass auf bestimmte Fragen und Probleme pastorale Antworten im jeweiligen Fall gesucht und gefunden werden.“

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