Paderborn - Donnerstag, 12. Januar 2023, 10:49 Uhr.
Mit einer neuen „Firm-App“ will das Bonifatiuswerk die Firmvorbereitung „deutlich erleichtern“. Wie das kirchliche Hilfswerk zur Unterstützung der Seelsorge in den Diasporaregionen in Deutschland, Nordeuropa und dem Baltikum am Dienstag mitteilte, soll die kostenlose App ab Pfingsten für Apple- und Android-Geräte verfügbar sein.
Das Kirchenrecht definiert die Firmung als ein Sakrament, das die Getauften, „die auf dem Weg der christlichen Initiation voranschreiten, mit der Gabe des Heiligen Geistes“ beschenkt und sie „vollkommener mit der Kirche“ verbindet. Außerdem stärke und verpflichte die Firmung „noch mehr dazu, sich in Wort und Tat als Zeugen Christi zu erweisen sowie den Glauben auszubreiten und zu verteidigen“.
Während in den katholischen Ostkirchen oft die Firmung mit der Taufe gespendet wird, spricht das Kirchenrecht davon, das Firmsakrament sei „den Gläubigen um das Unterscheidungsalter zu spenden“, was gewöhnlich mit sechs oder sieben Jahren gleichgesetzt wird. In der Praxis warten zahlreiche deutsche Bistümer, bis die Firmlinge mindestens 14 oder gar 16 Jahre alt sind – einem Zeitpunkt, an dem viele Jugendliche der Kirche bereits den Rücken gekehrt haben.
Prälat Georg Austen, der Generalsekretär des Bonifatiuswerks, erklärte mit Blick auf die neue App: „Die Firmvorbereitung ist eine wichtige Phase des Erwachsenwerdens. Hier braucht es in der Glaubensbildung auch neue Zugänge für junge Menschen. Und das leistet die App. Sie schafft einen leichten und zeitgerechten Zugang. Mit Hilfe spielerischer Elemente können zum Beispiel Inhalte attraktiv und motivierend vermittelt und erarbeitet werden.“
Die App, so das Bonifatiuswerk, solle „eine Kommunikationsmöglichkeit mit den Firmgruppen, Wettbewerbe für die Jugendlichen, eine Kalenderfunktion, Gebete, Organisationshilfen für die Firmgruppen vor Ort, jugendgerechte spirituelle Impulse zur Sakramentenvorbereitung, umfangreiches katechetisches Material sowie interessante Informationen zum Bonifatiuswerk und den Firmprojekten des Hilfswerks“ umfassen.
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Unterdessen steht in Deutschland Paragraf 218, der Abtreibungen – mit zahlreichen Ausnahmen – grundsätzlich strafrechtlich verbietet, zur Disposition. https://t.co/T6sA0vaUcO
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