Eine Klärung steht aus: Anklage wegen stillen Gebets "vorerst" fallengelassen

Isabel Vaughan-Spruce.
ADF UK

Behörden in Großbritannien haben am Freitag die Anklage gegen eine Frau "vorest" fallen gelassen, die wegen stillen Gebets in einer Zensurzone um eine Abtreibungsklinik festgenommen wurde.

Die Strafverfolgungsbehörde für England und Wales teilte mit, dass die Anklage gegen Vaughan-Spruce in naher Zukunft vorbehaltlich einer weiteren Überprüfung der Beweise wieder aufgenommen werden kann". 

Isabel Vaughan-Spruce sagte am 3. Februar nach der Entscheidung, sie stehe weiter unter Druck. Die Lebensschützerin betonte laut ADF International: Sie befürchtet, ihr Engagement zum Schutz ungeborener Kinder und  deren Mütter könnte weiter behindert werden und juristische Konsequenzen haben.

"Es kann nicht richtig sein, dass ich verhaftet und zur Kriminellen gemacht wurde, nur weil ich auf einer öffentlichen Straße still gebetet habe", sagte Vaughan-Spruce dazu in einer Erklärung.

"Die so genannte 'Pufferzonen-Gesetzgebung' wird dazu führen, dass noch viel mehr Menschen wie ich, die gute und legale Dinge tun, wie z.B. Frauen in Schwangerschaftskrisen zu unterstützen oder einfach nur in ihrem Kopf zu beten, wie Kriminelle behandelt werden und sogar vor Gericht stehen", fügte sie hinzu.

Zensurzonen wie die in Birmingham verbieten allen Menschen "Handlungen, die als Zustimmung oder Ablehnung" von Abtreibung erscheinen könnten. Darunter fallen auch "Gebet und Beratung".

Isabel Vaughan-Spruce stand allein und still betend auf der Straße in der Nähe einer Abtreibungsklinik im britischen Birmingham. Als Polizeibeamte sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: "Vielleicht bete ich in Gedanken".

Daraufhin durchsuchte die Polizei die Mutter und führte sie ab. Ein zweiter Fall ereignete sich in Bournemouth. Dort wurde Adam Smith-Connor festgenommen, als er still "für seinen verstorbenen Sohn" betete.

Mehr in Welt

"Zensurzonen" in Deutschland geplant

Die deutsche Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte kürzlich an, "mit Hochdruck" an ähnlichen "Zensurzonen" zu arbeiten. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. 

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Schon länger fordern Politiker wie Katja Mast (SPD), die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen einzuschränken.

"Niemand sollte für seine Gedanken oder Meinungen festgenommen werden. Ganz egal wie man zum Thema Abtreibung steht, wir sollten uns einig sein, dass die Freiheit der eigenen Gedanken unverletzlich ist. Wer stilles Gebet verbietet, klagt Menschen wegen "Gedankenverbrechen" an. Mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist das nicht vereinbar", stellte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Abteilungsleiter bei ADF International, fest.

Verbannung von Gebet in Pforzheim rechtswidrig

In Deutschland steht die Leiterin der Pforzheimer Gebetsgruppe 40 Tage für das Leben, Pavica Vojnović, möglicherweise bald wieder vor Gericht.

Vojnović hatte im August 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz Recht bekommen. Sie hatte gegen die Verbannung ihrer Gebetsgruppe aus der Hör- und Sichtweite einer Abtreibungsberatungsstelle geklagt. Trotz des eindeutigen Berufungsurteils will die Stadt Pforzheim Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Vojnovićs Anwalt hat diese Woche seine Stellungnahme zum Zulassungsantrag der Revisionsklägerin eingereicht.

Wie CNA Deutsch berichtete, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International: "Die Gedanken sind frei und sollen es auch bleiben. Wer wissen will, wohin die Zensurpläne der Bundesregierung führen, muss nach Großbritannien schauen. Zensurzonen verbieten das freie Denken, das freie Reden und das freie Beten. Deshalb gehören sie nicht nach Deutschland.

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