Vatikanstadt - Donnerstag, 2. März 2023, 10:16 Uhr.
Papst Franziskus hat die Wohnvergünstigungen für Mitarbeiter und Kardinäle gekürzt.
Der Vatikan meldete am 1. März, dass Kardinäle und andere hochrangige Vatikanmitarbeiter nicht mehr kostenlos oder zu Sonderpreisen in Wohnungen des Vatikans leben können.
Sie sollen nun die üblichen römischen Mietpreise zahlen.
Es ist schwierig, den genauen Umfang des Immobilienbesitzes des Vatikans in Rom zu bestimmen. Es wird jedoch geschätzt, dass mehrere tausend Immobilien in Rom in Besitz des Vatikans sind — neben Wohngebäuden natürlich Kirchen und Museen, aber auch andere Liegenschaften.
Die Wohnungen im Eigentum des Vatikans werden hauptsächlich von der Güterverwaltung APSA kontrolliert.
Die Entscheidung des Papstes, das Wohngeld für die Angestellten zu streichen, wurde in einem Schreiben des neuen Wirtschafts-Präfenten Maximino Caballero Ledo bekannt gegeben.
Das als "Rescriptum ex audientia" bezeichnete Schreiben wurde offenbar im Innenhof von San Damaso in der Vatikanstadt ausgehängt.
In dem Reskript, das nach einem Treffen mit Papst Franziskus am 13. Februar im Vatikan ausgehängt wurde, heißt es, dass die Wohnungszuschüsse gekürzt würden, um den wachsenden Bedürfnissen der Kirche in einem wirtschaftlichen Kontext "von besonderer Schwere" gerecht zu werden.
Wirtschaftspräfekt Ledo fordert laut seinem Schreiben "alle auf, ein außerordentliches Opfer zu bringen, um mehr Mittel für die Mission des Heiligen Stuhls zur Verfügung zu stellen, auch durch eine Erhöhung der Einnahmen aus der Verwaltung der Immobilien".
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Die Entscheidung kommt zwei Jahre nach der Ankündigung von Papst Franziskus, die Gehälter der Kardinäle ab März 2021 um 10% zu kürzen.
Die Gehälter anderer hochrangiger Mitarbeiter und Angestellter des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaats wurden um 8 Prozent gekürzt, die einiger vom Vatikan angestellten Geistlicher und Ordensleute um 3 Prozent.
Außerdem wurden die automatischen Gehaltserhöhungen für einige Angestellte und Bedienstete des Vatikans für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt.
Der neue Beschluss über die Unterbringung sieht vor, dass bestehende Mietverträge bis zu ihrem Ende weiterlaufen können.
Neue Mietverträge müssen zum vollen Preis angeboten werden.
Ausnahmen von der neuen Regelung könne nur Papst Franziskus persönlich genehmigen, heißt es im Reskript.
Kardinäle, Dikasterienleiter, Präsidenten, Sekretäre, Unterstaatssekretäre, Verwalter und Rechnungsprüfer der Römischen Rota sind von der neuen Regelung betroffen.
Auch das Gästehaus Santa Marta, in dem Papst Franziskus seine Residenz bezogen hat, sowie zwei weitere Gästehäuser in Rom, die regelmäßig Priester im Dienst des Vatikans beherbergen, müssen sich an die neue Regelung halten.