Mönchengladbach - Dienstag, 21. März 2023, 11:42 Uhr.
Der Verband kinderreicher Familien hat kritisiert, die durch das Inflationsausgleichsgesetz (IAG) lancierte Kindergelderhöhung trage nicht zur finanziellen Entlastung für große Familien bei. „Noch immer erfahren vierte und weitere Kinder keine inflationsangepasste Unterstützung“, hieß es in einer Mitteilung der Lobby-Organisation, die eigenen Angaben zufolge 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland vertritt.
„Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“, kommentierte die Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien, Elisabeth Müller, die Lage. Man fordere „eine inflationsbedingte Anpassung und Nachbesserung des Kindergeldes pro Kind um 35 Euro“, so der Verband, und schlage „die Beibehaltung der gestaffelten Sätze vor dem IAG für dritte und weitere Kinder vor“.
Müller erklärte: „Als Mutter von mehreren Kindern und Verbandschefin bin ich mir sehr bewusst darüber, wie angespannt die finanzielle Lage gegenwärtig ist, insbesondere wenn es um die Grundnahrungsmittel geht.“ Produkte wie Milch, Brot und Eier kosteten nicht mehr 5-10 Euro pro Einkauf, sondern 15-20 Euro. Für große Familien könne dies schnell zu einer massiven finanziellen Belastung werden.
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„Ein- und Zwei-Kind-Familien profitieren um die Hälfte mehr von der Inflationsanpassung als Familien mit drei oder mehr Kindern“, sagte Müller. „Die kinderreichen Familien, die einen so wichtigen generativen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, werden in diesen herausfordernden Zeiten schlichtweg übersehen. Diese Familien spüren, dass ihr Familienmodell vergessen wird. Mehrkindfamilien werden so immer mehr ins Abseits gestellt.“
Die Unterstützungswirkung des inflationsangepassten Kindergeldes liege für Familien mit fünf Kindern bei 7,48 Prozent – und bei größeren Familien bei noch geringeren Prozentsätzen –, während die Inflationsrate im Februar 2023 bei 8,7 Prozent lag. „Einmal einkaufen und dann ist das „Unterstützungsgeld“ von 87 Euro sofort aufgeschmolzen – und davon sind noch keine Öl- und Gaskosten, Lehr- und Lernmittel, Vereins- oder Musikschulmitgliedschaften bezahlt“, konstatierte der Verband kinderreicher Familien.