Köln - Dienstag, 21. März 2023, 12:55 Uhr.
Das Erzbistum Köln hat seinen Kirchengemeinden empfohlen, die Gebäude weiterhin nur begrenzt zu beleuchten, um so die Natur zu schützen. „Ein plötzliches Anschalten aller Arten von Außenbeleuchtung, die die ganze Nacht hindurch angeschaltet ist, kann Tiere und Pflanzen vor Ort massiv belasten“, so das Erzbistum in einer Meldung am Montag.
Bis Mitte April gilt die mit dem Ukraine-Krieg begründete Energieeinsparverordnung, derzufolge bestimmte Gebäude über Nacht nicht beleuchtet werden dürfen.
Mit Blick auf den Naturschutz erklärte die Erzdiözese Köln nun: „Licht ist der Taktgeber unseres Lebens. Durch ihn kann die innere Uhr bei Menschen, Tieren und Pflanzen den Stoffwechsel, das Wachstum und das Verhalten regeln. Wird diese natürliche innere Uhr durch künstliches Licht gestört, erleben Tiere und Pflanzen Stress und haben eine niedrigere Lebenserwartung.“
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„Ein Drittel der Wirbeltiere und zwei Drittel der wirbellosen Tiere sind nachtaktiv. Wird zum Beispiel ein nachtaktives Tier durch unnatürliche Lichtquellen aus seinem Lebensraum vertrieben, ist dadurch die gesamte Nahrungskette gefährdet“, hieß es weiter. Außerdem könne es geschehen, dass „Insekten oder Vögel, die rund um den Kirchturm bereits Nester gebaut haben“, durch einen „verfälschten Tag-Nacht-Rhythmus bei ihrer Brut gestört“ werden.
Und schließlich: „Der Schein in den Himmel gerichteter Beleuchtungsinstallationen reicht bis zu 100 km hoch. Luftpartikel streuen das Licht in alle Richtungen. Das lenkt Zugvögel von ihren Routen ab und gefährdet den Vogelzug.“
So werde empfohlen, „Dauerbeleuchtung nur an Orten zu betreiben, an denen es dringend erforderlich ist“, etwa zur „Verkehrswegesicherung“. Es sei sinnvoll, Kirchen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht zu beleuchten sowie in den Monaten März und Oktober „zugunsten der Zugvögel gänzlich auf künstliche Beleuchtung“ zu verzichten.