Osnabrück - Dienstag, 9. Mai 2023, 10:20 Uhr.
Ein Gremium aus neun Laien und neun Mitgliedern des Domkapitels von Osnabrück ist am Samstag erstmals zusammengetreten, um die Wahl eines neuen Bischofs vorzubereiten. Bischof Franz-Josef Bode war im Zuge der Missbrauchsstudie für Osnabrück im März zurückgetreten.
„Im Rahmen eines Klausurtags hat sich die Gruppe mit den Bedingungen des anstehenden Wahlverfahrens und mit der Frage nach Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten für das Bischofsamt beschäftigt“, teilte das Bistum am Montag mit. „Hintergrund ist ein Beschluss des Synodalen Weges in Deutschland, nach dem auch Nicht-Kleriker – soweit möglich – am Verfahren der Bischofswahl beteiligt werden sollen.“
„Die Gruppe wird beispielsweise Fragen zum persönlichen Profil eines kommenden Bischofs bedenken und sich über konkrete Namensvorschläge austauschen“, hieß es. „Die Beratungen sind streng vertraulich, wenngleich die einzelnen Mitglieder der Gruppe auch weitere Personen in ihrem Umfeld um Vorschläge und Ideen bitten können. Bis zu den Sommerferien sollen die Beratungen in der Gruppe abgeschlossen sein. Auf Grundlage dieser Beratungen wird dann das Domkapitel eine Liste mit konkreten Vorschlägen erstellen und über den Nuntius, den diplomatischen Vertreter des Vatikans in Deutschland, nach Rom übermitteln.“
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Der Vatikan wird dann eine Liste mit drei Namen an das Domkapitel schicken, das dann auf dieser Grundlage einen neuen Bischof wählen kann. Eine Beteiligung von Laien an diesem Schritt ist nicht möglich, wie der Vatikan kürzlich auch gegenüber dem Erzbistum Paderborn bestätigte, nachdem ein solches Verfahren dort ins Auge gefasst worden war.
„Die Antwort aus Rom mache deutlich, dass eine Ausweitung des päpstlichen Geheimnisses und damit eine Teilnahme an der Erzbischofswahl nicht vereinbar sei mit den Bestimmungen des Preußenkonkordats und die Rechtmäßigkeit der Bischofswahl gefährde, informiert Dompropst Joachim Göbel nun in seinem Schreiben“, teilte das Erzbistum Paderborn im April mit.
„In der Antwort aus dem Vatikan werde darauf hingewiesen, dass diese Ausweitung nicht einseitig durch den Heiligen Stuhl erfolgen könne, vielmehr eine Abstimmung mit den Konkordatspartnern, somit den Bundesländern, erfolgen müsse“, erklärte die Erzdiözese. „Wie diese Abstimmung aussehen könne, sei in weiteren Gesprächen durch die Deutsche Bischofskonferenz mit Rom zu klären.“