Brüssel - Mittwoch, 19. Juli 2023, 6:15 Uhr.
Die europäischen Bischöfe haben am Dienstag eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die mögliche Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verurteilen und argumentieren, dass die vorgeschlagene Änderung gegen das Recht der Europäischen Union und die Menschenwürde verstößt.
Die Verankerung eines Rechts auf Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta ist seit langem Gegenstand von Diskussionen. Abtreibungsaktivisten drängen seit Jahren auf eine Änderung des Unionsrechts, wobei Initiativen wie der Simone-Schleier-Pakt umfassende Abtreibungsrechte auf dem gesamten Kontinent fordern.
In ihrer Erklärung vom Dienstag argumentierte die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE), dass die Maßnahme eine "ethische Unhaltbarkeit" gegenüber den Menschenrechten und dem europäischen Recht darstellen würde.
Die Bischöfe stellten fest, dass "die Menschenwürde ein übergreifender Wert in den EU-Verträgen und der Charta ist", und schrieben, dass "die Achtung der Würde eines jeden Menschen in jeder Phase seines Lebens, insbesondere in Situationen völliger Verletzlichkeit, ein Grundprinzip in einer demokratischen Gesellschaft ist".
Außerdem, so argumentierten sie, gebe es "kein anerkanntes Recht auf Abtreibung im europäischen oder internationalen Recht". Die begrenzten Befugnisse der Europäischen Union verbieten es dem Gremium, eine solche Maßnahme zu erlassen.
"Es gibt auf EU-Ebene keine Kompetenzen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs", schrieben die Bischöfe, "und es muss gesehen werden, dass die Grundrechte keine Kompetenzen der Union begründen können".
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte "hat Abtreibung nie zu einem Menschenrecht erklärt, das durch die Europäische Grundrechtskonvention geschützt ist", fügten die Bischöfe hinzu. Im Gegensatz dazu habe das Gericht "das Recht auf Leben zu einem grundlegenden Menschenrecht erklärt und in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass es für die Vertragsstaaten der Konvention ein legitimes Ziel ist, das ungeborene Leben zu schützen".
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der Schwangerschaftsabbruch weitgehend geregelt. Viele europäische Länder schränken den Zugang zu Abtreibungen nach 12 bis 14 Schwangerschaftswochen ein; einige Länder schreiben auch Wartezeiten und andere Bestimmungen vor.
Im Januar letzten Jahres forderte der französische Präsident Emmanuel Macron die Europäische Union auf, den Schwangerschaftsabbruch gesetzlich zu verankern, was, so Macron, "unseren Rechten neues Leben einhauchen" würde. In einer Erklärung äußerte die COMECE damals "tiefe Besorgnis und Ablehnung" gegenüber dieser Idee.
"Die Sorge für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer schwierigen oder konfliktreichen Situation befinden, ist ein zentraler Teil des diakonischen Dienstes der Kirche", schrieben die Bischöfe, "und muss auch eine Aufgabe sein, die von unseren Gesellschaften wahrgenommen wird".
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.