Helsinki - Donnerstag, 31. August 2023, 14:30 Uhr.
Die finnische Politikerin Päivi Räsänen steht heute erneut vor dem finnischen Berufungsgericht und muss sich Vorwürfen der Hassrede stellen, nachdem sie 2022 einstimmig freigesprochen worden war.
Die ehemalige Innenministerin Finnlands wird wegen des Verbrechens der „Volksverhetzung“ unter dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im finnischen Strafgesetzbuch angeklagt. Anlass ist ein Tweet aus dem Jahre 2019. Darin hatte Räsänen ein Bild mit Bibelversen aus dem ersten Kapitel des Römerbriefs (Röm 1,24–27) gepostet, die Homosexualität thematisieren. Im zugehörigen Kommentar hinterfragte sie angesichts der biblischen Lehre die offizielle Unterstützung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands für eine pro-LGBT Pride-Veranstaltung in Helsinki 2019.
Zudem hatte die praktizierende Christin bereits 2004 in einer Broschüre ihre Ansichten über Ehe und Familie öffentlich gemacht und 2019 in einer Radio-Talkshow wiederholt. Für die Veröffentlichung dieses Schreibens, in dem Räsänen explizit auch auf die Gleichheit aller Menschen hinweist, ist auch der Evangelisch-Lutherische Bischof Juhana Pohjola angeklagt.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind Räsänens Überzeugungen, die in der Bibel und der christlichen Tradition verwurzelt sind, hasserfüllt und kriminell. Die Verteidigung weist indes auf den Freispruch in erster Instanz hin und sieht das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit gefährdet.
Die rechtliche Verteidigung Räsänens und Pohjolas koordiniert seit 2019 die Menschenrechtsorganisation ADF International (Alliance Defending Freedom). Die Organisation beobachtet mit Sorge, dass die Äußerung religiöser Überzeugungen immer öfter unter dem willkürlichen Vorwurf der „Hassrede“ strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht, und dass durch die öffentlichkeitswirksame Verfolgung Räsänens, aber auch anderer Personen des öffentlichen Lebens, Menschen eingeschüchtert werden, ihre Überzeugungen zu äußern.
„In vielen Ländern werden Beleidigungen und andere rufschädigende Äußerungen gegen die Ehre einer Person bereits strafrechtlich verfolgt. Solche Gesetze erfordern regelmäßig die Betrachtung einer Äußerung im jeweiligen Kontext. Denn was in einer Situation eine Beleidigung darstellen kann, muss es in einem anderen Fall nicht sein. Die sogenannten ‚Hassrede‘-Gesetze, die nun in vielen Ländern eingeführt werden, lassen den Kontext bewusst außer Acht. […] Da jeder andere Sensibilitäten hat, können die Aussagen auf verschiedenste Weisen ausgelegt werden“, so ADF International. Das Ergebnis einer solchen Gesetzgebung sei absurd, da für die Demokratie der „ungehinderte Austausch auch kontroverser Meinungen grundlegend“ sei.
ADF International dokumentiert den Prozessverlauf mit Live-Updates über X (vormals Twitter), und hält auf ihrer Webseite weiterführende Informationen zu dem Fall bereit.