Helsinki - Dienstag, 14. November 2023, 12:15 Uhr.
Die finnische Politikerin Päivi Räsänen, die sich wegen des Vorwurfs der „Hassrede“ vor Gericht verantworten musste, ist am Dienstag vom Berufungsgericht in Helsinki einstimmig von allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Gleiches gilt für den mit ihr angeklagten lutherischen Bischof Juhana Pohjola.
Räsänen, die ehemalige Innenministerin Finnlands, war 2021 wegen „Agitation gegen eine Minderheit“ angeklagt worden – ein Straftatbestand, der im finnischen Strafgesetzbuch im Rahmen von „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aufgeführt ist.
Anlass waren ein Tweet aus dem Jahr 2019, in dem sie Bibelverse zitiert, sowie die 2004 publizierte Broschüre „Als Mann und Frau schuf er sie“, in der Räsänen eine christlich fundierte Haltung zu Ehe und Sexualethik darlegte. Pohjola war wegen der Publikation dieser Broschüre angeklagt.
Nachdem beide bereits im Frühjahr 2022 in erster Instanz freigesprochen worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Prozess erregte international Aufsehen, weil die Staatsanwältin dabei zentrale christliche Inhalte angriff: Das Wort „Sünde“ wurde als beleidigend gebrandmarkt, Räsänens Meinung zur biblischen Lehre sei „kriminell“. Allerdings hatte das Bezirksgericht bereits 2022 im Zuge des erstinstanzlichen Freispruchs in der Urteilsbegründung festgestellt, dass es nicht Sache des Gerichts sei, über biblische Konzepte zu urteilen. Dieser Ansicht folgte das Berufungsgericht. Es führte aus, dass es „auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteils des Bezirksgerichts zu ändern.“ Es müsse „einen zwingenden Grund für die Beeinträchtigung und Einschränkung der Meinungsfreiheit geben“.
Räsänen zeigte sich erleichtert angesichts der gerichtlichen Bestätigung, dass es kein Verbrechen sei, einen Bibelvers zu twittern oder sich aus einer christlichen Perspektive heraus an einer öffentlichen Debatte zu beteiligen.
Paul Coleman, Teil des Verteidigungsteams von Räsänen und Executive Director der Menschenrechtsorganisation ADF International, begrüßte das Urteil im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit: „Wir feiern diesen Erfolg für die Meinungsfreiheit. Vier lange Jahre mit polizeilichen Ermittlungen, strafrechtlichen Anklagen und Gerichtsverhandlungen liegen hinter Päivi. Wir begrüßen das Urteil des Berufungsgerichts.“ Ziel sei jedoch, „dass solche absurden Fälle nicht mehr vor Gericht gebracht werden. […] Die Kriminalisierung von Äußerungen durch sogenannte ‚Hassrede‘-Gesetze verhindert öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar. Ich bin sehr erleichtert, dass Gerichte die Rechtsstaatlichkeit wahren.“ Coleman wies darauf hin, dass Behörden, die Äußerungen, die ihnen missfallen, zensieren, ihre Kompetenzen klar überschreiten.
Die Staatsanwaltschaft kann nach dieser neuerlichen juristischen Niederlage nun in die dritte Instanz gehen und innerhalb von zwei Wochen beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.