Den Haag - Montag, 26. Februar 2024, 16:00 Uhr.
Das niederländische Parlament hat zum 1. Februar eine Gesetzeserweiterung zur „aktiven Sterbehilfe“ beschlossen, nach der nun auch „schwer leidende“ Kinder unter 12 Jahren legal getötet werden dürfen.
Wie das Ärzteblatt berichtete, konnten bereits vor der Neuregelung niederländische Jugendliche ab 12 Jahren Sterbehilfe beantragen. Bei unter 16-Jährigen war die Zustimmung der Eltern erforderlich. Seit 2005 durften auch „missgebildete“ Neugeborene straffrei getötet werden.
Die Niederlande folgen mit dem neuen Gesetzesbeschluss Belgien, das bereits 2014 ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe bei Kindern verabschiedet hat.
Standards für die Lebensbeendigung von Kindern seien aber noch nicht erarbeitet worden. Diese sollen nun von Ärzten entwickelt werden.
Die Meinung des Kindes sei „so weit wie möglich in einer dem Verständnis und dem Alter des Kindes angemessenen Weise einzuholen“. Wenn ein Kind jedoch selbst zum Ausdruck bringt, dass es „seine gegenwärtige Situation der Beendigung seines Lebens vorzieht“, soll auf die Tötung verzichtet werden.
Rund fünf Prozent aller Sterbefälle – 8.720 Menschen – in den Niederlanden sind im Jahr 2022 mit aktiver ärztlicher Hilfe gestorben. Dies entspricht einem Anstieg von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
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Rund 10.000 Niederländer über 55 Jahre haben den Wunsch geäußert, ihr Leben vorzeitig zu beenden – auch wenn sie keine schwere Krankheit haben, so eine niederländische Studie.
Als häufigsten Grund für eine Selbsttötung nannten 56 Prozent Einsamkeit. 42 Prozent würden sich lieber umbringen, weil sie fürchten, anderen zur Last zu fallen.
Derzeit wird in den Niederlanden diskutiert, ob künftig auch gesunde Menschen aktive Sterbehilfe erhalten dürfen, wenn sie ihr Leben als „erfüllt“ empfinden, so die Aktion Lebensrecht für Alle.
Die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kinder sei eine inakzeptable Entscheidung, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen PalliativStiftung, Thomas Sitte, gegenüber Vatican News.
„Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann“, bestätigt auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gegenüber der KNA die „schleichende Gewöhnung“ an die aktive Sterbehilfe.