Zahl assistierter Suizide in Deutschland steigt rapide

Euthanasie: Die scheinbare Barmherzigkeit.
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat am 27. Februar die aktuellen Zahlen zum assistierten Suizid für das Jahr 2023 vorgelegt. Demnach hat die DGHS im vergangenen Jahr insgesamt 419 Mal „Beihilfe zur Selbsttötung“ vermittelt, was einer Steigerung von 83 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

„Das Lebensalter, in dem eine Freitodbegleitung gewünscht wird, ist durchschnittlich recht hoch. Die größte Gruppe machen die 80-89-Jährigen aus, gefolgt von den 70-79-Jährigen, dann Menschen jenseits der 90“, erklärte die DGHS auf der Pressekonferenz.

Mitte 2020 hat die DGHS, die sich in erster Linie als „Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation“ versteht, damit begonnen, ihren Mitgliedern eine „legale ärztliche Suizidbegleitung“ in Deutschland zu ermöglichen.

Im Februar 2020 war der assistierte Suizid In Deutschland faktisch legalisiert worden. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für verfassungswidrig erklärt. Indirekte Sterbehilfe ist seitdem erlaubt, und ein Patient kann Mittel bekommen, die zur Folge haben, dass er verstirbt. Die aktive Verabreichung durch Mediziner ist jedoch weiterhin verboten, wie der NDR berichtete.

So gab es laut der DGHS im Jahr 2023 insgesamt 419 ärztliche Suizidbegleitungen für deren Mitglieder. Im Jahr zuvor seien es 229 gewesen und 120 Fälle im Jahr 2021: „Die Tendenz ist also ansteigend.“

„Die Beweggründe teilen sich in fünf große Gruppen: Lebenssattheit, Krebs, Neurologische Erkrankungen, Multiple Erkrankungen und eine Gruppe von diversen Motiven“, so die DGHS.

Bei den Erstkontakten am Beratungstelefon gebe es „durchaus viele Anfragende dabei, die eine psychiatrische Diagnose als Beweggrund für einen Freitodwunsch angeben“.

Nur bei „wenigen Personen mit einer psychiatrischen Vorgeschichte“ seien die „Helfenden“ im Berichtsjahr 2023 jedoch davon überzeugt gewesen, dass es sich um eine „freiverantwortliche Entscheidung“ handelt.

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Insgesamt seien 34 Anträge auf assistierten Suizid abgelehnt worden.

In zwei Fällen seien Ärzte in Strafprozesse verwickelt und „ohne Rücksprache mit einem Verein“ tätig gewesen: „Die Verfahren beweisen meines Erachtens, dass die bestehenden Strafgesetze ausreichen, um eine Grenze zu ziehen, bis zu der geholfen werden darf“, betonte Robert Roßbruch, der Präsident der DGHS, bei der Pressekonferenz.

Nach dem Verbot des Suizidmittels Natrium-Pentobarbital durch das Bundesverwaltungsgericht bekräftigte Roßbruch seine Forderung nach einer Legalisierung: „Noch sagt das Betäubungsmittelgesetz, dass ein Mittel nur zu therapeutischen Zwecken verordnet werden darf. Da hinkt das Gesetz der gelebten Wirklichkeit hinterher. Eine Verordnung zum Zwecke der Selbsttötung muss den Ärztinnen und Ärzten bald ermöglicht werden.“

Was sagt die Kirche zum assistierten Suizid?

Die Glaubenskongregation hat in einem Schreiben vom 14. Juli 2020 die kirchliche Ablehnug von Sterbehilfe bekräftigt.

Jeder, der sich „für diesen schweren unmoralischen Akt“ entschieden habe und an der Entscheidung festhalte, könne die Sakramente nicht erhalten. Ausnahmen könne es geben, wenn ein Priester überzeugt sei, dass die sterbende Person ihre Meinung geändert habe.

In dem Dokument des Vatikans heißt es: „Das christliche Zeugnis zeigt, dass Hoffnung immer möglich ist, auch in einer Wegwerfkultur.“ Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter bestehe vor allem darin, dass sich jeder Einzelne persönlich berufen fühle, „Zeugnis von der Liebe im Leiden abzulegen“.

Die Kirche lerne vom barmherzigen Samariter, wie sie sich um die unheilbar Kranken kümmere, und sie befolge auch das Gebot, das mit der Gabe des Lebens verbunden ist: „Das Leben, jedes menschliche Leben, achten, schützen, lieben und ihm dienen.“

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