Kirche feiert Jahrestag von gleich drei Sozialenzykliken

Was sagt die katholische Soziallehre zur Wirtschaft? (Symbolfoto)
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Heute jährt sich die Veröffentlichung dreier Sozialenzykliken: „Rerum novarum“ von Papst Leo XIII. (1891), „Quadragesimo anno“ von Pius XI. (1931) und „Mater et magistra“ von Johannes XXIII. (1961). Die erste der drei Enzykliken – auf die sich die anderen beiden beziehen – war eine Antwort der katholischen Soziallehre auf den aufkommenden staatlichen Liberalismus und Sozialismus.

„Der Geist der Revolution, welcher seit langem durch die Völker geht, mußte, nachdem er auf dem politischen Gebiete seine verderblichen Wirkungen entfaltet hatte, folgerichtig auch das volkswirtschaftliche Gebiet ergreifen“, lauten die einleitenden Worte der Sozialenzyklika „Rerum novarum“.

Durch die Umwälzungen vieler progressiver Ideologien und Philosophien, wie dem Materialismus, Kapitalismus und Marxismus, wurden „die alten Genossenschaften der arbeitenden Klassen zerstört“ und das „öffentliche und staatliche Leben entkleidete sich zudem mehr und mehr der christlichen Sitte und Anschauung“.

Dies führte dazu, dass „die Arbeiter allmählich der Herzlosigkeit reicher Besitzer und der ungezügelten Habgier der Konkurrenz isoliert und schutzlos überantwortet wurden“.

Infolgedessen baten die Sozialisten den Arbeitern einfach Lösungen an: die Umverteilung des Privateigentums, „indem sie die Besitzlosen gegen die Reichen aufstacheln“, sowie die Behauptung, „der private Besitz müsse aufhören, um einer Gemeinschaft der Güter Platz zu machen“.

Gerade jedoch weil der Mensch von Tieren verschieden und mit einer Vernunft ausgestattet sei, „sind ihm irdische Güter nicht zum bloßen Gebrauche anheimgegeben, wie dem Tiere, sondern er hat persönliches Besitzrecht […] auch auf solche, welche in und nach dem Gebrauche bestehen bleiben“.

Die Enzyklika des heiligen Papstes Leo XIII. wurde schon damals von verschiedenen Seiten angefeindet. Er widersprach damit dem Kapitalismus und gleichzeitig allen sozialistischen Bestrebungen.

Christlicher Kapitalismus?

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Adam Smith, ein Denker des Kapitalismus – er selbst benutzte den Namen noch nicht – hielt die Maximierung der Produktivität und des Gesamtproduktes eines Landes für durchaus wesentlich in einer freien Marktwirtschaft, ohne jedoch die Frage nach dem Seelenheil der Produzenten miteinzubeziehen.

Außerdem basiert der Kapitalismus auf dem Liberalismus, der von der katholischen Kirche verurteilt wurde. Dieser beruht wiederum auf dem Grundgedanken, sich selbst zu einem freien und erlösten Individuum aufzuschwingen, ohne die zum Bösen geneigte Natur des Menschen durch die Erbsünde zu beachten.

„Das Kapital ist in den Händen einer geringen Zahl angehäuft, während die große Menge verarmt“, beobachtete auch Leo XIII. die damals zunehmende Ungerechtigkeit.

Der christliche Staat sei „den Arbeitern in mehrfacher praktischer Richtung einen Schutz schuldig“. Damit bezieht der Papst sich auf das Seelenheil der Menschen.

„Ist auch das irdische Leben fürwahr ein Gut, das aller Sorge wert ist, so besteht doch in ihm nicht das höchste uns gesetzte Ziel. Es hat nur als Weg, als Mittel zur Erreichung des Lebens der Seele zu gelten“, so Leo XIII. Dieses Leben der Seele sei die Erkenntnis der katholischen Wahrheit.

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Dies beobachtet auch Papst Pius XI. in seiner Enzyklika „Quadragesimo anno“: „Gegen die Neige des 19. Jahrhunderts hatten ja die neue Wirtschaftsweise und die Industrialisierung bei einer ganzen Reihe von Völkern mehr und mehr zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen geführt: die eine Klasse, nur gering an Zahl, genoß fast allein alle Annehmlichkeiten, […] die andere Klasse dagegen […] litt unter dem Druck jammervoller Not, ohne sich trotz angestrengtesten Bemühens aus ihrer kläglichen Lage befreien zu können.“

Laut Papst hatte der Liberalismus der Staaten lange Zeit ein wirksames Eingreifen gegen diese soziale Ungerechtigkeit hinausgezögert.

Papst Pius XI. und die berufsständische Ordnung

Papst Pius XI. schlug einen alternativen Weg zu den beiden Extremen Kapitalismus und Sozialismus vor: die berufsständische Ordnung. Danach sollten sich Menschen, die von Berufs wegen an der Produktion bestimmter, gesellschaftlich notwendiger Güter und Dienstleistungen beteiligt sind, zu eigenen Körperschaften zusammenschließen.

Dies wäre z. B. der Fall im Gesundheitswesen, in der Rechtspflege, in den Wirtschaftszweigen der industriellen Güterproduktion, im Handwerk und in der Landwirtschaft.

Die Ausgestaltung der Berufsstände sollte dabei frei bleiben, wie der Papst schreibt, sofern der „Gerechtigkeit und den Erfordernissen des Gemeinwohls“ genüge getan sei. In den leitenden Gremien dieser Körperschaften müssten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten sein.

Mit der berufsständischen Ordnung ging es um die Überwindung der Klassengesellschaft und das Zusammenwirken von Arbeit und Kapital. Außerdem sollte der Staat in seiner Gemeinwohlaufgabe entlastet werden.

„Mater et magistra“

1961 erschien dann – aufbauend auf den beiden vorherigen Sozialenzykliken – „Mater et magistra“ von Papst Johannes XXIII. Dieser Text betont die bestehende Gültigkeit der katholischen Soziallehre.

„Die Soziallehre, die die katholische Kirche überliefert und verkündet, bleibt ohne Zweifel für alle Zeiten in Geltung“, hieß es in dem Dokument. Jedoch erkannte es auch die Komplexität dieses Feldes an.

„Es ist unmöglich, ein für allemal die Art des Wirtschaftens zu bestimmen, die am besten der Menschenwürde entspricht, die am besten im Menschen das Verantwortungsbewusstsein für seine Arbeit zu wecken vermag“, schrieb der Papst.

Das Dokument pochte außerdem weiterhin auf das Recht auf Privateigentum: „Denn das Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, gilt für jede Zeit. Es ist in der Natur der Dinge selbst grundgelegt, die uns belehrt, dass der einzelne Mensch früher ist als die bürgerliche Gesellschaft, und dass diese zielhaft auf den Menschen hingeordnet sein muss“.