Redaktion - Dienstag, 4. Juni 2024, 7:30 Uhr.
Eine körperlich gesunde 29-jährige Frau durfte in den Niederlanden ihr Leben durch ärztlich assistierten Suizid beenden, weil sie an Depressionen litt, und löste damit eine neue Debatte über die Heiligkeit des Lebens und die Gesetzgebung aus.
Zoraya ter Beek starb am 22. Mai durch Sterbehilfe. Obwohl die Frau aus Oldenzaal, einer Stadt nahe der deutschen Grenze, körperlich gesund war, entschied sie sich aufgrund psychischer Probleme, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Nur wenige Tage vor ihrem Tod sagte ter Beek dem Guardian: „Die Leute denken, dass man nicht klar denken kann, wenn man psychisch krank ist, und das ist eine Beleidigung.“
Die 29-jährigen litt nach eigenen Angaben an Depression, Angstzuständen, Traumata und anderen Problemen. Nach dem offiziellen niederländischen Euthanasie-Codex wurde ihr aufgrund unerträglichen Leidens ohne Aussicht auf Besserung die Sterbehilfe gewährt.
Ihr Fall hat in den westlichen Ländern eine kontroverse Debatte ausgelöst. In Frankreich wird derzeit über die Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid debattiert, wobei Präsident Emmanuel Macron auf neue Gesetze drängt.
Die katholische Kirche hat sich immer klar gegen Euthanasie ausgesprochen.
Kardinal Willem Eijk, Erzbischof von Utrecht, hat sich bereits zu den Folgen einer Ausweitung der Euthanasiekriterien in den Niederlanden geäußert. In einem Interview mit CNA sagte Eijk: „Der Respekt für den essentiellen Wert des menschlichen Lebens ist im letzten halben Jahrhundert immer mehr ausgehöhlt worden, und das war unvermeidlich.“
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Der niederländische Kardinal, der auch ausgebildeter Mediziner ist, fügte hinzu: „Wenn man einmal akzeptiert hat, dass das Leben bei einem bestimmten Grad von Leiden beendet werden darf, wird man immer mit der Frage konfrontiert sein, ob man dies nicht auch bei Leiden zulassen sollte, die nur geringfügig geringer sind.“
Die niederländische Bischofskonferenz betont seit Jahrzehnten die Unantastbarkeit des Lebens und die moralische Verpflichtung, es zu schützen. In einer im Oktober 1999 veröffentlichten Erklärung argumentierten die Bischöfe, dass Euthanasie das Grundprinzip des Schutzes und der Wertschätzung des menschlichen Lebens untergräbt. Sie betonten, dass es kein ‚Recht‘ auf Euthanasie gebe und dass gesetzliche Ausnahmeregelungen für Ärzte, die Euthanasie praktizieren, dem Prinzip des Schutzes des menschlichen Lebens widersprächen.
Kardinal Eijk äußerte sich auch zu den weiteren gesellschaftlichen Auswirkungen der Euthanasie. „Sie übt Druck auf Ärzte aus, sich an der Euthanasie als Teil ihrer normalen Verantwortung zu beteiligen, und untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“, sagte er. „Außerdem kann sie ein Klima schaffen, in dem unheilbar Kranke sich gezwungen fühlen, Euthanasie zu wählen, um ihren Familien nicht zur Last zu fallen.“
Die Lehre der katholischen Kirche zur Sterbehilfe sei eindeutig. „Euthanasie ist sittlich unzulässig. Jede Handlung oder Unterlassung, die von sich aus oder absichtlich den Tod herbeiführt, um Leiden zu beseitigen, stellt einen Mord dar, der in schwerem Widerspruch zur Würde der menschlichen Person und zur Ehrfurcht steht, die dem lebendigen Gott, ihrem Schöpfer, gebührt“, heißt es im Katechismus.
Trotz dieses starken Widerstandes öffneten die Niederlande 2020 die Tür für die Euthanasie von Kindern unter 12 Jahren.
Im Jahr 2022 beendeten 8.720 Menschen in den Niederlanden ihr Leben durch Euthanasie, berichtet DutchNews, ein Anstieg von 14% gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg der Zahlen zeigt die anhaltende Kontroverse und die komplexen ethischen Fragen, die mit dieser Praxis verbunden sind.
In ihrem Interview mit dem Guardian fasste Zoraya ter Beek die tragische Perspektive zusammen, die zu ihrem Tod führte: „In den Niederlanden“, sagte sie, „haben wir dieses Gesetz seit über 20 Jahren. Es gibt wirklich strenge Regeln und es ist wirklich sicher.“