Eine Person, die sich in der versiegelten Kapsel befindet, kann per Knopfdruck Stickstoffgas einatmen. Dadurch schläft sie ein und stirbt innerhalb weniger Minuten an Sauerstoffmangel.
Eine körperlich gesunde 29-jährige Frau durfte in den Niederlanden ihr Leben durch ärztlich assistierten Suizid beenden, weil sie an Depressionen litt.
„Es müssen umfassende gesetzliche Regelungen und verbindliche Finanzierungszusagen folgen“, forderte Prälat Karl Jüsten am Donnerstag.
Die Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßte das Scheitern der beiden Abstimmungen in einer Stellungnahme.
Im Bundestag steht eine dreistündige Debatte zum Thema „Suizidhilfe“ auf der Tagesordnung, die um 9:05 Uhr begann und noch bis 12:05 Uhr andauern soll.
Genn predigte bei der sogenannten Großen Prozession in Münster, die als Buß- und Bittprozesison auf das 14. Jahrhundert und die Zeit der Pest zurückgeht.
„Ungerechte gesellschaftliche Zustände und Verhältnisse sind nicht einfach mit einem Achselzucken hinzunehmen; wir müssen sie hinterfragen und zum Besseren wenden.“
„Suizidassistenz ist drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Realität in Deutschland.“
Donal Walsh hatte es satt, junge Menschen sterben zu sehen, während er jeden Tag um sein eigenes Leben kämpfte.
Der Bundestag debattiert um Freitag über Anträge zur Neuregelung der Sterbehilfe.
Holländischer Experte rät: Klar am Verbot der Tötung auf Verlangen festzuhalten
Während das italienische Parlament darüber debattiert, ob es einen Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe verabschiedet hat, hat eine Vereinigung katholischer Ärzte betont, dass ein würdiger Tod "keine Abkürzungen nehmen kann".
In Belgien und den Niederlanden sind Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit 2002 erlaubt.
Katholische Stimmen haben die Forderung evangelischer Kirchenmänner einer Öffnung in der Sterbehilfe-Debatte widersprochen.
Zusammen mit Kardinal Christoph Schönborn von Wien und dem Präsidenten der Laienorganisation Katholische Aktion, Leopold Wimmer, hat Erzbischof Franz Lackner von Salzburg das umstrittene Euthanasie-Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs scharf kritisiert.
Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
Ein Priester muss einer Person, die sich für unterstützten Selbstmord oder freiwillige Sterbehilfe entscheidet, klar sagen, dass er eine schwere Sünde begeht. Das hat Kardinal Willem Jacobus Eijk von Utrecht gegenüber der "Catholic News Agency" (CNA) betont.
Erzbischof Vincenzo Paglia, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hat gesagt, dass er bereit wäre, einer Person die Hand zu halten, die durch einen assistierten Suizid stirbt, und dass er dies nicht als implizite Unterstützung für die Praxis der Beihilfe zur Selbsttötung versteht.
Menschenhandel, Prostitution, Selbstmord unter Älteren – und die Folgen der Einkindpolitik
Frauen, die regelmäßig zur heiligen Messe gehen, sind weit weniger selbstmordgefährdet. Das hat eine wissenschaftliche Studie ergeben.