Caritas-Chefin: Formulierung „rechtswidrig aber straffrei“ soll bei Abtreibung weiter gelten

Eva-Maria Welskop-Deffaa
screenshot / YouTube / phoenix

Die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa hat mit Blick auf das Thema Abtreibung gefordert, „die Balance, die man im geltenden Recht gefunden hat, nämlich dass man anhand der Formulierung ‚rechtswidrig aber straffrei‘ der besonderen Situation in einer Schwangerschaft Rechnung getragen hat“, zu erhalten.

Tatsächlich sind Abtreibungen in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, sodass die Personen, die eine Abtreibung vornehmen oder vornehmen lassen, nicht bestraft werden. Insgesamt werden jährlich mehr als 100.000 Kinder noch vor der Geburt im Mutterleib getötet, was rund 275 Kindern pro Tag entspricht.

Welskop-Deffaa argumentierte derweil zur Formulierung „rechtswidrig aber straffrei“, „die Beziehung zwischen der Mutter und dem Kind in der Schwangerschaft“ unterscheide sich „von allem anderen, was man sonst an Fürsorgebeziehung kennt. Deswegen verdient diese Situation eine besondere Regelung“.

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Gleichzeitig kritisierte die Caritas-Präsidentin den Vorstoß der SPD, die Beratungspflicht im Vorfeld einer Abtreibung abzuschaffen: „An dieser Stelle haben wir nun wirklich einen tiefgreifenden Dissens.“

Um ein Kind vor der Geburt töten zu können, muss sich die Mutter derzeit an einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen. Mit dem sogenannten Beratungsschein kann dann straffrei eine Abtreibung vorgenommen werden, weshalb Papst Johannes Paul II. seinerzeit die deutschen Bischöfe aufgefordert hatte, sich nicht an dieser Beratungstätigkeit zu beteiligen.

„Bei dem anderen Punkt, ob man wirklich die strafrechtliche Regelung an die Überlebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibes anknüpfen will, haben wir wenig Verständnis für den Vorschlag der SPD“, führte Welskop-Deffaa im Gespräch mit dem Kölner Domradio aus.