Münchner Diözesanrat: „Am Sonntagsschutz darf nicht gerüttelt werden“

Bayerische Staatskanzlei
Julian Herzog / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, Armin Schalk, hat am Dienstag betont: „Am Sonntagsschutz darf nicht gerüttelt werden – nicht nur aus religiösen Gründen, sondern auch, weil gemeinsame Zeit ein Fundament des gesellschaftlichen Lebens und der freien Entfaltung des Einzelnen ist.“

Hintergrund für die Stellungnahme war die Vorstellung von Eckpunkten für ein Ladenschlussgesetz durch die bayerische Landesregierung am Dienstag.

Sozial- und Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte, es sei „wichtig, dass die allgemeinen Ladenöffnungszeiten – die Eckpfeiler, wenn ich sie so nennen darf – unverändert bleiben, was Öffnungszeiten „von Montag bis Samstag von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr“ bedeute.

„Eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen müsse weiterhin eine absolute Ausnahme bleiben“, berichtete BR24. „Erlaubt bleiben laut Staatskanzlei bis zu vier ‚anlassbezogene verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr‘.“

Der Diözesanratsvorsitzende Schalk sagte, arbeitsfreie Sonntage ermöglichten es, „aus den ökonomischen Zwängen des Alltags herauszutreten“. So könne auch „Raum für gemeinsame Zeit mit Freunden und Familie, Zeit für den Besuch des Gottesdienstes, Zeit für Hobbys, Kultur und Sport“ geschaffen werden.

„Der Sonntagsschutz darf aufgrund seiner zentralen Bedeutung für das Wohl des Menschen nicht zur Disposition gestellt werden, der Mensch lebt nicht durch Arbeit und Konsum allein“, erklärte Schalk. „Ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich Ministerin Ulrike Scharf und die Bayerische Staatsregierung mit den Eckpunkten für ein neues Ladenschlussgesetz den Schutz des Sonntags zum Ziel gesetzt haben und das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen unangetastet bleibt.“

„Zugleich gilt es, bei vorgesehenen Ausnahmen – zum Beispiel digitalen Kleinstsupermärkten – auch wirklich zu gewährleisten, dass der sonntägliche Betrieb, wie von Ministerin Scharf auch in der Pressekonferenz vorgetragen, ohne Personaleinsatz – etwa im Hinblick auf Befüllung, Reinigung, Instandhaltung und Wartung – umgesetzt wird“, mahnte er.

Kritik übte Schalk an der „Möglichkeit von bis zu acht anlasslosen Einkaufsnächten bis 24 Uhr pro Jahr“ sowie an der „Möglichkeit von vier individuellen Verkaufsabenden für Einzelhändler“: „Das schießt in der Summe deutlich über das Ziel hinaus und geht zulasten der Arbeitnehmer.“

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