Hat der Justizminister von NRW eine Richter-Kandidatin bevorzugt, weil sie katholisch ist?

Justizminister Dr. Benjamin Limbach
Screenshot von YouTube

Ein Artikel der Zeitschrift Communio analysiert den Vorwurf, der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) habe eine Kandidatin für das Amt des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Münster unzulässig bevorzugt. Dabei soll auch die katholische Konfession der Bewerberin eine Rolle gespielt haben, wie verschiedene Medien berichteten.

Der Vorwurf: Limbach habe bei seinem Amtsantritt ein bereits laufendes Verfahren gestoppt. Wenig später habe die Bewerberin bei einem gemeinsamen Abendessen ihr Interesse an der Stelle bekundet. Daraufhin habe er ihr eine günstige „Überbeurteilung“ ausgestellt.

Mitbewerber hatten gegen die Bewerberin vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Münster geklagt und Recht bekommen. Die Ernennungsentscheidung sei rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster als nächsthöhere Instanz entschied anders. Dagegen hatte wiederum ein Bewerber Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Immer wieder betonte Limbach, dass er das Verfahren nicht gestoppt habe, um der Kandidatin noch eine Bewerbung zu ermöglichen. Es habe keine „unzulässige Vorfestlegung“ zugunsten der Frau gegeben, es habe auch kein besonderes „Näheverhältnis“ zu ihr bestanden. Es sei durchaus üblich, informelle Gespräche mit Bewerbern für ein solches Amt zu führen. Die Überbewertung sei ohne sein Zutun zustande gekommen.

In einem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Beschluss stellte das Bundesverfassungsgericht nun fest: „Aus der eidesstattlichen Versicherung [des Beschwerdeführers] ergeben sich Anhaltspunkte für ein politisch koordiniertes Vorgehen mit Kenntnis und unter Beteiligung des Ministers, das mit einer Vorfestlegung anhand sachfremder Kriterien (Geschlecht und Parteimitgliedschaft) verbunden wäre“.

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Diesen „Anhaltspunkten“ sei das OVG Münster nicht nachgegangen und müsse dies nun nachholen.

WDR-Journalisten spekulierten darüber hinaus über weitere „sachfremde Kriterien“, wie eine gemeinsame „Verbindung zur katholischen Kirche“ zwischen dem grünen Minister und der Kandidatin. Die Kandidatin sei „Cheflobbyistin der katholischen Kirche“ gewesen und Limbach habe „in eine ‚katholisch-konservative Familie‘ eingeheiratet“.

Auch der Kölner Stadt-Anzeiger versuchte eine „katholische Connection“ zu konstruieren und nahm den CDU-Mann Nathanael Liminski, den Chef der Düsseldorfer Staatskanzlei, der ab 2005 als Sprecher der „Generation Benedikt“ in den Medien aufgetreten war, ins Visier. Tatsächlich habe Liminski mit der Kandidatin und einem Mitbewerber mehrere Gespräche geführt, wie er im Dezember im Landtag bestätigte.

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Das Bundesverfassungsgericht habe dem Oberverwaltungsgericht Münster jedoch lediglich aufgegeben zu prüfen, ob eine unzulässige Bevorzugung der Bewerberin wegen ihres Geschlechts und ihrer Parteizugehörigkeit vorliege. Die katholische Konfession als Bindeglied zwischen dem Minister und der Bewerberin spiele nach der jüngsten Entscheidung keine Rolle in dem Fall.