Deutsche Bischofskonferenz in Sorge über Abtreibungsregelung außerhalb von Strafrecht

Schwangere Frau mit Rosenkranz
Nina Hill / Unsplash

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat mit Blick auf einen neuen Vorstoß, Abtreibungen nicht länger im Strafrecht zu behandeln, betont, es bestehe „die erhebliche Sorge, dass damit der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben wird“.

Am Donnerstag hatte eine Reihe von Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter „Amnesty International“, die Gewerkschaft „ver.di“ sowie der Verein „pro familia“, einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib aus dem Strafrecht zu entfernen und anderweitig zu regeln.

Der Entwurf, der nicht Teil des politischen Prozesses ist, aber die Regierung und die Abgeordneten in ihren Debatten beeinflussen kann, zeige, „wie Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich in Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann“, teilten die beteiligten Organisationen mit.

DBK-Pressesprecher Matthias Kopp reagierte unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorstoßes der zivilgesellschaftlichen Organisationen und betonte, „beim vorgeburtlichen Leben handelt es sich von Anfang an um ein individuelles Leben. Nach unserer christlichen Überzeugung kommen diesem Leben daher der gleiche Schutzanspruch und die gleiche Würde wie dem geborenen Leben zu. Auch das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass spätestens mit der Nidation von einem menschlichen Leben auszugehen ist. Ihm ist der verfassungsrechtlich gebotene Schutz unabhängig vom Entwicklungsstadium zu gewähren. Ein nach Entwicklungsstufe und Lebensfähigkeit des Menschen abgestuftes Lebensschutzkonzept kann dieser Wertentscheidung des Verfassungsgerichts und der Schutzgarantie unserer Verfassung nicht gerecht werden.“

„Für hochproblematisch und in sich widersprüchlich halten wir, dass gerade die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und sein völliges Angewiesensein auf die werdende Mutter eine Begründung für eine verminderte staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind darstellen sollen“, so Kopp. „Ein abgestuftes Lebensschutzkonzept, das die Kommission auch in Abkehr von der bisherigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ihrem Bericht zugrunde gelegt hat, eröffnet darüber hinaus die Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens auch in anderen Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen.“

„Die deutschen Bischöfe treten weiterhin für den Erhalt des bestehenden gesetzlichen Schutzkonzeptes nach §§ 218 ff. StGB in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ein“, sagte der DBK-Pressesprecher. „Es schützt sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau wie das ungeborene Kind und trägt der besonderen Beziehung von Mutter und Kind in der Schwangerschaft (‚Zweiheit in Einheit‘) Rechnung.“

Gegenwärtig sterben pro Jahr mehr als 100.000 ungeborene Kinder durch Abtreibung in Deutschland, obwohl das Strafrecht Abtreibungen grundsätzlich verbietet. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, sodass vorgeburtliche Kindstötungen in hohem Maße vorgenommen werden.

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