Vatikanstadt - Dienstag, 4. April 2017, 13:19 Uhr.
Papst Franziskus hat entschieden, der Piusbruderschaft "auch die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen" erteilen zu lassen.
Das teilt ein heute im Auftrag des Papstes veröffentlichtes Schreiben der Glaubenskongregation mit, in dem Kardinal Gerhard Ludwig Müller sowie der Sekretär der Kommission Ecclesia Dei, Erzbischof Guido Pozzo, die Einzelheiten der Erlaubnis schildern.
Wie der Brief an die Bischöfe der Bischofskonferenzen erklärt, habe der Papst dies vor dem Hintergrund der anderen "Begegnungen und Initiativen" entschieden, mit denen derzeit versucht werde, "die Priesterbruderschaft des heiligen Pius X. in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückzuführen".
Dazu gehöre auch die bereits erteilte Vollmacht, dass Priester der Bruderschaft die Beichte gültig abnehmen können.
So habe Franziskus nun am 24. März 2017 entschieden, die Ortsbischöfe damit zu bevollmächtigen, "auch die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen, die den pastoralen Aktivitäten der Bruderschaft folgen", erteilen zu können.
So soll zwar "wann immer möglich" ein Diözesanpriester assistieren, doch wo das nicht möglich oder "kein Diözesanpriester anwesend sein" sollte, könne der Ordinarius erlauben, dem Priester der Bruderschaft die erforderlichen Vollmachten zu erteilen, heißt es weiter.
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Hintergrund
Bereits Anfang September 2015 hatte Franziskus betont: "Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen."
Der Papst setzt damit auch die Bemühungen seines Vorgängers, Papst Benedikt XVI., fort. Dieser hatte 2009 erwirkt, dass die Exkommunikation der vier Bischöfe aufgehoben wurde, die vom Gründer der Bruderschaft, Erzbischof Marcel Lefebvre, 1988 geweiht worden waren, darunter Bernard Fellay.
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