Redaktion - Mittwoch, 9. April 2025, 15:30 Uhr.
Trotz gegenteiliger Vorschriften im Kirchenrecht dürfen die Schweizer Bistümer Missbrauchsakten künftig dauerhaft sichern, wie kath.ch berichtete.
Wie die Schweizer Bischofskonferenz mitteilte, sei das Vorgehen mit dem Apostolischen Stuhl „klar geregelt“ worden. Damit bestätigte Rom die bereits seit September 2023 geltende Praxis der Schweizer Diözesen, keine Akten zu Missbrauchsfällen mehr zu vernichten – entgegen den Bestimmungen des geltenden Kirchenrechts.
Laut Codex Iuris Canonici (can. 489 §2) müssen Akten zu Missbrauchsfällen zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden, lediglich ein Kurzbericht mit Urteilstext bleibt erhalten. Die Schweizer Bischöfe umgingen diese Vorschrift durch eine kollektive Erklärung, alle relevanten Unterlagen zu sichern, um Opfern Zugang zu ermöglichen und Forschung zu erleichtern.
Kirchenrechtler wie Georg Bier (Freiburg) bewerteten dies gegenüber katholisch.de als „formalen Rechtsbruch“, der jedoch mangels Sanktionsmechanismen geduldet werde.
Darauf folgte eine vatikanische Untersuchung zu Vorwürfen gegen Schweizer Bischöfe (darunter Vertuschungsverdacht), die keine hinreichenden Gründe für kirchliche Strafverfahren sah. In seiner Stellungnahme vom Oktober 2024 forderte der Vatikan strengere Einhaltung kanonischer Prozessnormen, wie CNA, die englischsprachige Partneragentur von CNA Deutsch, berichtete.
Das zuständige vatikanische Dikasterium habe aufgrund der Unregelmäßigkeiten im Umgang der Bischöfe mit den Vorwürfen „kanonische Verweise“ ausgesprochen, hieß es in der Erklärung. Weiter wies die vatikanische Behörde die Bischöfe an, „in Zukunft aufmerksamer vorzugehen, die gemeldeten Missbrauchsfälle mit größter Sorgfalt und Sachkenntnis zu behandeln und alle geltenden Standards des Untersuchungsverfahrens strikt einzuhalten.“
Die Bischofskonferenz selbst äußerte sich nicht näher zu dem nun mit Rom vereinbarten Verfahren. Man verwies auf die Zuständigkeit des Heiligen Stuhls. Auch die Apostolische Nuntiatur in Bern, die Vertretung des Vatikans in der Schweiz, teilte mit, sie habe „derzeit nichts hinzuzufügen“.