Vatikanstadt - Mittwoch, 7. Mai 2025, 7:00 Uhr.
Beim heute beginnenden Konklave werden 133 Kardinäle den Nachfolger von Papst Franziskus wählen. Die Tradition, dass der Papst aus dem Kreis der Kardinäle kommt, ist mittlerweile so selbstverständlich, dass viele vergessen: Prinzipiell könnte jeder katholische Mann zum Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche gewählt werden.
Laut kirchenrechtlichen Bestimmungen braucht ein Papstkandidat weder Kardinal noch Priester oder Bischof zu sein. Der Gewählte müsste lediglich zum Bischof geweiht werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Grundsätzlich genügt ein getaufter katholischer Mann, der in voller Gemeinschaft mit der Kirche steht und in der Lage ist, die Wahl selbst anzunehmen.
Allerdings zeigt die Geschichte, dass die Wahl von Nicht-Kardinälen seit Jahrhunderten nicht mehr praktiziert wird. Der letzte Papst, der bei seiner Wahl kein Kardinal war, war Urban VI., der 1378 gewählt wurde. Als Erzbischof von Bari wurde Bartolomeo Prignano von den Kardinälen gewählt, die unter dem Druck eines römischen Mobs standen, der einen römischen oder zumindest italienischen Papst forderte.
Aufgrund dieser Wahl kam es zum sogenannten Abendländischen Schisma: Französische Kardinäle behaupteten später, sie seien durch den Mob zur Wahl gezwungen worden, und wählten einen Gegenpapst.
Vor Urban VI. wurden jedoch bereits mehrere Nicht-Kardinäle zu Päpsten gewählt. Dazu gehören Urban V. (1362–1370), Clemens V. (1305–1314), Coelestin V. (1294), Gregor X. (1271–1276) und Urban IV. (1261–1264). Papst Urban V. hieß mit bürgerlichem Namen Guillaume de Grimoard und war Benediktinermönch und Abt von Marseille, bevor er zum Papst gewählt wurde.
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Im Laufe der Jahrhunderte haben sich die rechtlichen Grundlagen für die Papstwahl mehrfach geändert. So erlaubte das Papstwahldekret von 1059 ausdrücklich die Wahl von Kandidaten, die nicht dem römischen Klerus angehörten. Mit dem dritten Laterankonzil im Jahr 1179 wurde sogar die Wahl von Laien wieder gestattet.
Neben der Frage des Kardinalats gab es in der Kirchengeschichte auch Päpste, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl noch nicht die Bischofs- oder gar die Priesterweihe empfangen hatten. Der letzte Papst, der bei seiner Wahl zwar Kardinal, aber noch nicht Bischof war, war Gregor XVI. im Jahr 1831.
Noch bemerkenswerter ist der Fall von Leo X., der 1513 zum Papst gewählt wurde, ohne je die Priesterweihe empfangen zu haben. Er war im Alter von 13 Jahren zum Kardinal ernannt worden, nachdem sein Vater aus der einflussreichen Medici-Familie Papst Innozenz VIII. davon überzeugt hatte.
Trotz der theoretischen Möglichkeit gilt die Wahl eines Nicht-Kardinals heute als äußerst unwahrscheinlich.