Bischof Bätzing: Bundeskanzler Merz soll auf „Expertise“ der Kirche zurückgreifen

Bischof Georg Bätzing
Deutsche Bischofskonferenz / Marko Orlovic

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, hat dem neuen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gratuliert und ihn dazu ermutigt, auf die „Expertise“ der Kirche in vielen politisch relevanten Fragen zurückzugreifen.

Von Herzen wünsche ich Ihnen für Ihre Arbeit ein gutes Gelingen, notwendige und mutige Entscheidungen und über allem Gottes reichen Segen“, schrieb Bätzing am Dienstag, nachdem Merz erst im zweiten Wahlgang vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt wurde.

„Es ist gut, wenn nun Ihre Arbeit beginnen kann, die Menschen in unserem Land warten darauf“, zeigte sich der DBK-Vorsitzende überzeugt. „Notwendige Reformen sind in verschiedenen Arbeitsbereichen ebenso wichtig wie eine Stärkung der inneren Sicherheit. Über allem muss aber der gesellschaftliche Zusammenhalt stehen, den die Bundesrepublik mehr denn je braucht. Separatismus und nationalistische Töne dürfen nicht die Oberhand gewinnen, dafür wird Ihre Regierung ein Garant sein.“

„Sie wissen, dass die katholische Kirche in vielen Fragen, die Ihr Regierungsprogramm betreffen, ein verlässlicher und konstruktiver Partner ist“, betonte Bätzing, um Merz dann zu ermuntern: „Bitte greifen Sie auf die Expertise zurück, die wir als Kirche mit in den politischen Kontext einbringen können.“

Am Dienstagvormittag war Merz im ersten Wahlgang krachend gescheitert. Von 630 Abgeordneten im Bundestag stimmten nur 310 für ihn als Bundeskanzler, obwohl 316 Stimmen nötig gewesen wären. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD kommt eigentlich auf 328 Stimmen, weshalb das Scheitern von Merz im ersten Wahlgang ein Schock für alle Beobachter war – und ein Novum in der fast 76-jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Nach stundenlangen Beratungen darüber, ob ein zweiter Wahlgang überhaupt am selben Tag stattfinden könne, wurde die Geschäftsordnung des Bundestags mit den Stimmen aller Fraktionen geändert, um dies zu ermöglichen. Merz konnte diesmal 325 Stimmen auf sich vereinen – immer noch drei weniger, als die neue Regierungskoalition Bundestagsabgeordnete hat.

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Hatten die Unionsparteien CDU und CSU im Februar die Bundestagswahl noch gewonnen, so zeigen aktuelle Umfragen für sie keine Führungsposition mehr. Stattdessen liegt die AfD gleichauf mit der Union bei etwa 25 Prozent.

Zwischenzeitlich brach Merz in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD etwa das zentrale Wahlkampfversprechen, die Schuldenbremse nicht zu reformieren. Nach der Bundestagswahl im Februar, aber noch vor der Konstituierung des neugewählten Bundestags, trieb Merz eine Grundgesetzänderung durch das Parlament und beschloss 500 Milliarden Euro Schulden, für die zukünftige Steuerzahler aufkommen müssen.

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Das im März im Bundestag verabschiedete Sondervermögen im Umfang von 500 Milliarden Euro soll der Sicherheit und Infrastruktur dienen. Der Bund der Steuerzahler verwies vor diesem Hintergrund „auf den Fakt, dass Bürger und Unternehmen für diese Kernaufgaben schon fast 1.000 Milliarden Euro an Steuern zahlen – pro Jahr“. Für Kernaufgaben gebe es den regulären Haushalt. Sondervermögen seien entsprechend nicht nötig.

500 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden bedeuten bei 83,6 Millionen Einwohnern fast 6000 Euro Schulden pro Person, die durch Steuern einzutreiben sind. Allerdings sind nur 45,6 Millionen Einwohner auch erwerbstätig und zahlen entsprechend Steuern.

Union und SPD kommen im Bundestag auf eine absolute Mehrheit der Sitze, auch wenn sie bei der Bundestagswahl keine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Tatsächlich entfielen nur 45 Prozent der Stimmen auf die nun an der Regierung beteiligten Parteien. Da aber 13,9 Prozent aller Wähler – rund 4,5 Millionen Menschen – für Parteien gestimmt haben, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde nicht im Bundestag vertreten sind, kommen CDU/CSU und SPD im Bundestag doch auf eine absolute Mehrheit. Um das Wahlergebnis korrekt im Bundestag zu repräsentieren, müssten 13,9 Prozent der Sitze leer bleiben – fast 90 Sitze in einem Parlament von insgesamt 630 Sitzen.