Wien - Mittwoch, 15. November 2017, 10:08 Uhr.
Die Selbsttötung durch bewusstes Verhungern und Verdursten ("Sterbefasten") wird häufig als friedvoller, selbstbestimmter Tod dargestellt. Gegen diese Verharmlosung wendet sich die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP).
Ausdruck "Sterbefasten" als irreführend und verharmlosend ab. Mit dem Wort Fasten konnotiere man gemeinhin nicht den Tod durch Verhungern, sondern befristete Nahrungsreduktion aus gesundheitlichen, spirituellen oder religiösen Beweggründen. Daher sei der Begriff "Fasten" im Zusammenhang mit einer Selbsttötungsabsicht durch den freiwilligen Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung fehlgeleitet, so ÖGPP-Präsidentin Christa Rados in einem Kommentar in der Ärztezeitung.
Enrique Prat vom Wiener Bioethik-Institut IMABE begrüßt die Klarstellung: "Wer Sterbefasten romantisiert, geht an der Wirklichkeit vorbei", so der Ethiker. Bisherige Daten zeigen, dass sich für freiwilligen Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung (FVFN) vorwiegend Personen entschieden, die mit einer schweren Krebsdiagnose oder progressiven Demenzerkrankung konfrontiert wurden.
Auch Prat wehrt sich dagegen, dass das FVFN als natürliche Todesart propagiert wird.
"Das sind ethisch zwei komplett verschiedene Fälle: Beim Tod durch vorsätzliches Verhungern und Verdursten fastet der Mensch nicht, sondern stirbt eine besondere Form des Suizids".
Dagegen haben Menschen, die im Sterben sind, keinen Hunger und Durst mehr, so Prat weiter.
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"Diese Menschen sterben allerdings nicht, weil sie nicht essen oder trinken, sondern sie essen und trinken nicht mehr, weil sie schon im Sterben sind." Hier würden in der Diskussion zwei verschiedene Situationen bewusst vermischt. "Der Tod durch Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung ist kein natürlicher, sondern ein gewaltsamer Tod."
Das gezielte "Sterbefasten" könne im Einzelfall qualvoll verlaufen, berichtet das "Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik" (IMABE). Der Todeswunsch basiert meist auf Ängsten vor unerträglichen Schmerzen, Verlust von Autonomie, dem Tod durch Ersticken oder der Angst, anderen zur Last zu fallen.
Aus Sicht der Psychiatrie seien derartige schwere Krankheitsbilder aber glücklicherweise gut behandelbar, sodass sich Betroffene oft schon nach kurzer Zeit erholen würden, so die ÖGPP.
Die ÖGGP lehne daher eine Unterstützung des Todeswunsches klar ab: Die Umsetzung von Sterbewünschen sei grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe. Stattdessen brauche es eine Optimierung der palliativmedizinischen Versorgung sowie intensive ärztliche, pflegerische und psychotherapeutische Behandlung und Betreuung.
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