Prüfung ehemaliger Internate im Bistum Würzburg: Keine Hinweise auf sexuelle Gewalt

Untersuchung zu den Knabeninternaten in Bad Königshofen, Miltenberg und Würzburg vorgestellt – Körperliche Züchtigung nach heutigen Massstäben nicht mehr akzeptabel

Würzburg
Pixabay / falco (CC0)

Kein Hinweis auf sexuelle Gewalt in den "Kilianeen": Das Bistum Würzburg hat die Akten der drei ehemaligen Knabeninternate von einer externen Anwaltskanzlei prüfen lassen.

Das teilte die Pressestelle des Bistums heute mit.

Die Untersuchung habe zusätzlich zur sogenannten MHG-Studie und der Sichtung von knapp 3.000 Akten des gesamten pastoralen Personals für den Zeitraum von 1946 bis 1999 stattgefunden.

Die drei Knabeninternate in Bad Königshofen, Miltenberg und Würzburg sind mangels Nachfrage schon lange geschlossen worden. Als letztes stellte das Kilianeum Würzburg 1998 den Betrieb ein.

"Mit dieser umfangreichen Aufarbeitung versuchen wir, Betroffenen zu helfen und verloren gegangenes Vertrauen wiederzugewinnen", so Generalvikar Thomas Keßler beim Vorstellen der Ergebnisse am Dienstag, 19. November, in Würzburg.


Hinweise auf körperliche Gewalt habe man zwar gefunden, sagte Rechtsanwalt Christian Stadlere. Hinweise auf sexuellen Missbrauch seien jedoch nicht bei der Aktendurchsicht gefunden worden. 

Dennoch bat – im Namen der Katholischen Kirche – Generalvikar Keßler um Vergebung: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Würde und körperliche Unversehrtheit", betonte der Geistlich.

Früheren Kilianisten, bei denen Gesprächsbedarf zur aktuellen Veröffentlichung besteht, bot der Generalvikar ein Treffen und Gespräche als zusätzlichen Schritt der Aufarbeitung an.

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Aus dem Geist des Evangeliums hätte auch vor Jahrzehnten kein Priester oder kirchlicher Mitarbeiter Züchtigung als erzieherische Maßnahme durchführen dürfen. "Dieses Vorgehen war falsch und tut uns als Kirche sehr leid." Er dankte allen Erziehern, die körperliche Züchtigung abgelehnt hätten, als diese noch rechtlich und gesellschaftlich weitgehend akzeptiert war.

Rechtsanwalt Stadler hob hervor:

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"Das körperliche Züchtigungsrecht unterlag im Untersuchungszeitraum einem rechtlichen Wandel, weshalb erhobene Fälle von Gewaltanwendungen jeweils in Anbetracht der zum Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage zu bewerten sind."

Es zeichne sich das Bild ab, dass körperliche Gewalt in den Internaten bei Verfehlungen der Schüler unmittelbar eingesetzt wurde, so Stadler. 

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