Bonn - Freitag, 28. Februar 2020, 9:04 Uhr.
"Die Situation wird ernstgenommen": Aufgrund von Fällen des Coronavirus in Deutschland hat die deutsche Bischofskonferenz Hinweise zur Vermeidung von Ansteckung an die Bistümer verschickt.
Darin heißt es, angesichts der zunehmenden Zahl der an dem neuen Virus Erkrankten in Deutschland müsse die Kirche weiterer Ansteckung entgegenwirken – wie alle Personen und öffentlichen Einrichtungen im Land.
"Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten."
Bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben, warnt die Bischofskonferenz. Dies gilt für Priester wie Ministranten und andere Beteiligte.
"Ratsam ist vorübergehend auch eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen.
Zusätzlich empfehlen sich laut Bischofskonferenz folgende Maßnahmen:
- Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.
- Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
- Für den Empfang der Heiligen Eucharistie empfiehlt sich gegenwärtig die Handkommunion. Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht. Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß des Priesters.
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Gleichzeitig soll eine überzogene Ängstlichkeit vermieden werden, betont die Mitteilung. "Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, im Rahmen des jeweils Möglichen und Nötigen mitzuhelfen, die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern."
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