Berlin - Mittwoch, 15. April 2020, 20:04 Uhr.
Kritik und Enttäuschung über die Entscheidung der Bundesregierung, das Verbot der öffentlichen Feier der heiligen Messe sowie aller Zusammenkünfte in Kirchen vorerst beizubehalten: Die deutsche Bischofskonferenz hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der Bischof Georg Bätzing von Limburg als Vorsitzender das Verbot "mit Enttäuschung zur Kenntnis" nimmt.
"Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit", betont Bätzing.
"Als katholische Kirche werden wir in das für kommenden Freitag im Bundesministerium des Innern geplante Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können."
Die katholischen Bischöfe in Deutschland hätten das Verbot der Regierung von Angela Merkel von Versammlungen zur Religionsausübung bisher hingenommen, "weil wir dieses Verbot vorübergehend für angemessen hielten und damit unseren möglichen Beitrag zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie leisten wollten", so der Bischof von Limburg weiter.
Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greife tief in das Recht der freien Religionsausübung ein, "und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen".
Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln betonte heute, er hoffe, dass schon bald wieder Gottesdienste gefeiert werden können.
Auf seinem Twitter-Kanal schrieb er am heutigen 15. April: "Ich hoffe sehr, dass wir mit Augenmaß und Sorgfalt schon bald wieder Gottesdienste feiern können. Ich meine kein kopfloses Zurück zur Normalität, sondern Gottesdienste, in denen wir uns genau an die Regeln halten, die wir in den letzten Wochen gelernt haben."
"Lässt sich das Bundesverfassungsgericht nicht plötzlich doch auch noch von anderen Gesichtspunkten leiten als nur der Wahrung der grenzenlosen Autonomie des Einzelnen? Und bringt die gegenwärtige Krise die Rechts-Philosophie der grenzenlosen Autonomie nicht doch an ihre Grenzen?" Diese Frage hat der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer in seiner Predigt am Ostersonntag aufgeworfen.
"Noch am Beginn der zurückliegenden Fastenzeit, am Aschermittwoch, hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid gekippt mit Hinweis auf die überragende Bedeutung der Autonomie des Menschen. Keine vier Wochen später werden in unserem Land Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, Freiheit der Religionsausübung auf vorerst unbestimmte Zeit in einer Weise beschnitten, wie es noch nicht einmal in Zeiten schlimmster Diktatur der Fall war. Am 10. April, es war der Karfreitag, hat das BVG den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gottesdienst-Versammlungs-Verbot letztinstanzlich zurückgewiesen. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich trage diese Entscheidungen mit, weil wir uns gerade auch als Kirche nicht mitverantwortlich machen dürfen für eine Situation, in der unser Gesundheitswesen zusammenbrechen würde."
Aktive Rolle der Kirche
In einem exklusiven Interview mit CNA Deutsch betonte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick am heutigen Mittwoch die weitere, aktive Rolle der Kirche in der Krise: "Wir haben die Menschen nicht im Stich gelassen, sondern alle Möglichkeiten ausgeschöpft, mit ihnen in Kontakt zu sein und sie seelsorglich zu begleiten: durch die Livestream-Übertragungen der Gottesdienste und die verschiedenen Internetangebote, viele Telefonate und E-Mails. Es gab auch die Möglichkeit zu beichten in den Kirchen mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen; ebenso konnte die Kommunion individuell empfangen werden. Auch die Krankensalbung wurde gespendet."
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Dagegen hat der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer sich bereits am Ostersonntag kritisch über das breite Angebot heiliger Messen über das Internet geäußert. Wie CNA Deutsch berichtete, bewertete Wilmer das für sich als Fixiertheit auf die Eucharistie.
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