Brisbane - Mittwoch, 9. September 2020, 6:45 Uhr.
Der Gesetzgeber im australischen Bundesstaat Queensland hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das Priester verpflichtet, das Beichtgeheimnis zu brechen, wenn es um die Anzeige von bezeugtem oder vermutetem sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Wer dem nicht nachkommt, wird mit drei Jahren Gefängnis bestraft.
Das Gesetz wurde am 8. September von der Legislative Assembly of Queensland mit Unterstützung der Oppositionspartei verabschiedet. Wie CNA Deutsch berichtete, wurde bereits 2018 ein ähnliches Gesetz im ACT, dem Territorium der australischen Hauptstadt, beschlossen.
Vergangene Woche hatten die australischen Bischöfe der Bundesregierung in Canberra die Anmerkungen des Heiligen Stuhls zu der Empfehlung der Royal Commission überstellt, das Beichtgeheimnis in Fällen zu brechen, in denen sexuelle Gewalt gebeichtet wird. Der Vatikan bekräftigt darin, dass das Beichtgeheimnis nicht gebrochen werden dürfe.
Tausendfacher Missbrauch in Australien
Knapp fünf Jahre lang hat die im Januar 2013 errichtete Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse ihre Arbeit verrichtet, bevor sie Ende 2017 ihren Untersuchungsbericht vorlegte. Dieser konstatiert, dass zahlreiche Institutionen in Australien, von Sportvereinen über die Pfadfinder bis hin zu Schulen und Religionsgemeinschaften "massiv versagt" haben, und ihnen anvertraute Kinder nicht vor Missbrauch schützten.
Im Fall der Kirche gilt dies besonders für die 1960er, 1970er und 1980er Jahre.
Der am 15. Dezember 2017 vorgelegte Abschlussbericht macht über 400 Empfehlungen, darunter auch zu konkret katholischen Themen wie Zölibat und Beichte, und stellt grundsätzlich fest: "Zehntausende Kinder wurden in vielen australischen Institutionen sexuell missbraucht. Die genaue Zahl an Opfern wird niemals festzustellen sein. (...) Die führenden Institutionen der Gesellschaft haben massiv versagt."
Der damalige Regierungschef Australiens, Malcolm Turnbull, sagte, der 17 Bände umfassende Bericht enthülle eine "nationale Tragödie".
Keine Kommission wie jede andere
Als "Kommission Ihrer Majestät" genießt eine Royal Commission weitreichende juristische Vollmachten. Selbst Australiens Regierung kann in deren Arbeit nicht mehr eingreifen, wenn diese erst einmal begonnen hat. Über 8.000 Zeugenaussagen haben im Fall der Missbrauchskommission deren sechs Commissioners unter dem Vorsitzenden Richter Peter McClellan angehört, über 2.500 Verdachtsfälle wurden bearbeitet, die den Behörden gemeldet worden waren: Fälle von Missbrauch in Sportvereinen und Schulen, in religiösen Einrichtungen und an staatlichen Institutionen.
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Die Zahlen zeigen: Der meiste Missbrauch wurde an Kindern verübt, für die nicht daheim bei der eigenen Familie gesorgt wurde.
Was Religionsgemeinschaften betrifft, wurde über 60 Prozent des Missbrauchs an katholischen Einrichtungen bzw. von kirchlichen Mitarbeitern verübt, so der Bericht.
Fast zweitausend kirchliche Täter
Insgesamt wurden 384 Diözesanpriester, 188 Ordenspriester, 597 Ordensbrüder und auch 96 Schwestern für verdächtig befunden, Kinder seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Australien sexuell missbraucht haben. Somit stehen 1.880 Personen im Verdacht, an katholischen Einrichtungen sexuelle Gewalt gegen Minderjährige verübt zu haben.
Unter Orden ist der Anteil der Täter bei den "St. John of God Brothers" besonders hoch: 40 Prozent der Ordensmitglieder sollen sich sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben. Aber auch 20 Prozent aller Mitglieder der "Christian Brothers", der Salesianer und der Maristen-Schulbrüder sollen sich an Schutzbefohlenen vergangen haben.
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