Sein energisches Eintreten für die göttlichen Rechte der Kirche durch Predigten vor König Wenzel IV. von Böhmen und Deutschland machte ihn beim Volk berühmt – und bei der Majestät unbeliebt.
Es gelte, so der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, „gemeinsam auf das zu hören, was Gottes Wille ist“.
Das Beichtgeheimnis "ist keine Angelegenheit des göttlichen Rechts", sagte der Priester und sprach sich für Ausnahmen aus, wenn ein Täter sexuellen Missbrauch bekennt.
Das Sakrament der Versöhnung, die Beichte, steht aktuell wieder schwer unter Beschuss. Angesichts des Missbrauchsskandals, der die Katholische Kirche in Frankreich momentan in Atem hält, wird auch die Forderung laut, das Beichtgeheimnis abzuschaffen, damit – so die Meinung – Missbrauchsverbrechen besser aufgeklärt werden könnten.
Die Nachrichten zur Diskussion um das Beichtgeheimnis in Frankreich haben in den vergangenen Tagen weltweit für Schlagzeilen gesorgt.
Die Sprecherin der französischen Bischofskonferenz stellte am Mittwoch klar, dass die katholische Führung des Landes nicht die Absicht hat, die Lehre der Kirche, dass das Beichtgeheimnis unantastbar ist, aufzugeben.
Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz hat am Dienstag mit dem Innenminister des Landes über die "ungeschickte Formulierung" seiner jüngsten Äußerungen über das Beichtgeheimnis gesprochen.
Der Gesetzgeber im australischen Bundesstaat Queensland hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das Priester verpflichtet, das Beichtgeheimnis zu brechen, wenn es um die Anzeige von bezeugtem oder vermutetem sexuellen Missbrauch von Kindern geht.
Mit einem neuen Gesetz sollen Priester auf dem Gebiet der australischen Hauptstadt gezwungen werden, im Fall von gebeichtetem Kindesmissbrauch das Beichtgeheimnis zu verletzen.
Priester können nicht gezwungen werden, das Beichtgeheimnis zu brechen: Das hat nun ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Louisiana entschieden.