Vatikanstadt - Freitag, 16. Juli 2021, 12:29 Uhr.
Papst Franziskus hat am Freitag ein Motu proprio erlassen, das die Feier der heiligen Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus massiv einschränkt.
Mit dem Motu proprio, das am 16. Juli herausgegeben wurde, verfügt Papst Franziskus mit sofortiger Wirkung weitreichende und tiefgreifende Änderungen des Schreibens Summorum Pontificum seines Vorgängers Benedikt XVI. aus dem Jahr 2007. Dieses erkannte das Recht aller Priester an, die Messe unter Verwendung des Römischen Messbuchs von 1962 zu feiern.
In einem Begleitbrief an die Bischöfe, in dem er seine Entscheidung darlegt, schreibt Papst Franziskus: "Zur Verteidigung der Einheit des Leibes Christi sehe ich mich gezwungen, die von meinen Vorgängern gewährte Erlaubnis zu widerrufen. Der verzerrte Gebrauch, der von dieser Erlaubnis gemacht worden ist, steht im Widerspruch zu den Absichten, die zur Gewährung der Freiheit geführt haben, die Messe mit dem Missale Romanum von 1962 zu feiern."
Das Motu proprio trägt den Titel Traditionis custodes – "Hüter der Tradition" – und ist "dem Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970" gewidmet. Das Dokument enthält acht Abschnitte.
Der erste Abschnitt beschreibt die liturgischen Bücher, die von Paul VI. und Johannes Paul II. nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil herausgegeben wurden, als "den einzigartigen Ausdruck der lex orandi [das Gesetz dessen, was gebetet wird] des Römischen Ritus."
Die zweite besagt, dass es die "ausschließliche Kompetenz" eines Bischofs ist, den Gebrauch des Römischen Messbuchs von 1962 in seiner Diözese zu autorisieren.
Die dritte legt die Verantwortlichkeiten von Bischöfen fest, deren Diözesen bereits eine oder mehrere Gruppen haben, die eine Messe mit traditioneller Liturgie anbieten.
Es weist die Bischöfe an, zu überprüfen und gewährleisten, dass diese Gruppen die Gültigkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes nicht leugnen, und bittet den Ortsbischof zu überprüfen, ob die bereits eingerichteten Pfarreien "für ihr geistliches Wachstum wirksam sind und zu entscheiden, ob sie beibehalten werden sollen oder nicht."
Gleichzeitigt werden die Bischöfe angewiesen, nicht die Gründung neuer Gruppen oder die Errichtung neuer Personalpfarreien zu genehmigen.
Das Motu proprio besagt, dass Messen, die gemäß dem Römischen Messbuch von 1962 gefeiert werden, Lesungen verwenden sollen, "die in der Volkssprache verkündet werden, unter Verwendung von Übersetzungen der Heiligen Schrift, die von den jeweiligen Bischofskonferenzen für den liturgischen Gebrauch genehmigt wurden".
Außerdem wird die Einrichtung eines vom Bischof ausgewählten Diözesanbeauftragten gefordert, der die Seelsorge für diese Gruppen zu beaufsichtigen habe.
"Diesem Pfarrer sollte nicht nur die korrekte Feier der Liturgie am Herzen liegen, sondern auch die pastorale und geistliche Betreuung der Gläubigen", heißt es.
Der vierte Abschnitt besagt, dass Priester, die nach dem 16. Juli 2021 geweiht werden und die außerordentliche Form der Messe feiern wollen, einen formellen Antrag an den Diözesanbischof stellen müssen, der sich dann wiederum mit dem Apostolischen Stuhl zu beraten hat, bevor er die Genehmigung erteilt.
Der fünfte Abschnitt besagt, dass Priester, die bereits die traditionelle Messe feiern, bei ihrem Diözesanbischof dafür nun die Erlaubnis beantragen sollen, "um sich weiterhin dieser Möglichkeit zu erfreuen".
Der achte und letzte Abschnitt des Motu proprio gibt bekannt, dass "frühere Normen, Instruktionen, Erlaubnisse und Gebräuche, die nicht mit den Bestimmungen des vorliegenden Motu proprio übereinstimmen, aufgehoben sind."
In einem Brief an die Bischöfe der Welt aus dem Jahr 2007 erklärte Benedikt XVI., dass Summorum Pontificum es den Priestern ermöglicht, die Messe nach dem Missale von 1962 als "Forma extraordinaria" oder außerordentliche Form des römischen Ritus zu feiern.
Benedikt schrieb, dass das von Paul VI. herausgegebene Missale die "Forma ordinaria", die gewöhnliche Form des Ritus, bleiben werde.
Der deutsche Papst, der im Jahr 2013 zurücktrat, bestand darauf, dass das Motu proprio die vom Zweiten Vatikanischen Konzil geforderten liturgischen Reformen nicht beeinträchtigt. Er wies auch Einwände zurück, dass es zu Spaltungen innerhalb der Pfarrgemeinden führen würde.
"Auch diese Sorge scheint mir nicht wirklich begründet zu sein. Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen", so Benedikt im Jahr 2007.
"Schon von diesen konkreten Voraussetzungen her ist es klar, daß das neue Meßbuch nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria des Römischen Ritus bleibt."
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Gerüchte über mögliche Einschränkungen von Summorum Pontificum waren seit Ende Mai in Umlauf gekommen, nachdem Papst Franziskus eine Fragestunde mit den Mitgliedern der italienischen Bischofskonferenz abgehalten hatte, die sich in Rom zu ihrer jährlichen Vollversammlung trafen. Im Gespräch mit den Bischöfen deutete Franziskus neue Regelungen an, obwohl er keine Einzelheiten nannte – so die Darstellung zweier Bischöfe, die an der Konferenz teilnahmen.
Im Juni bezeichnete Kardinal Joseph Zen, emeritierter Bischof von Hongkong, die Entwicklung als "beunruhigende Nachricht". Er betonte, dass die außerordentliche Form nicht spaltend sei. "Im Gegenteil, diese verbindet uns mit unseren Brüdern und Schwestern aller Zeiten, mit den Heiligen und Märtyrern aller Zeiten, mit denen, die für ihren Glauben gekämpft haben und darin eine unerschöpfliche geistliche Nahrung gefunden haben", schrieb er in einem Blogbeitrag.
Kardinal Robert Sarah, der im Februar als Präfekt der vatikanischen Gottesdienstkongregation in den Ruhestand ging, veröffentlichte am 8. Juli eine Reihe von Kommentaren, in denen er Summorum Pontificum verteidigte.
Er schrieb: "Nach dem Motu proprio Summorum Pontificum hat sich die Kirche trotz Schwierigkeiten und Widerständen auf einen Weg der liturgischen und spirituellen Reform begeben, der zwar langsam, aber unumkehrbar ist."
"Trotz unnachgiebiger klerikaler Haltungen gegen die ehrwürdige lateinisch-gregorianische Liturgie, Haltungen, die typisch sind für den Klerikalismus, den Papst Franziskus wiederholt angeprangert hat, ist im Herzen der Kirche eine neue Generation junger Menschen entstanden."
"Diese Generation ist eine von jungen Familien, die zeigen, dass diese Liturgie eine Zukunft hat, weil sie eine Vergangenheit hat, eine Geschichte von Heiligkeit und Schönheit, die nicht über Nacht ausgelöscht oder abgeschafft werden kann."
Die Lehrkongregation des Vatikans hat die Bischöfe der Welt im vergangenen Jahr gebeten, darüber zu berichten, wie Summorum Pontificum in ihren Diözesen angewendet wird.
Kardinal Luis Ladaria, der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, schrieb am 7. März 2020 an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und bat sie, einen neun Punkte umfassenden Fragebogen zu verteilen.
Die Umfrage enthielt Fragen wie "Gibt es Ihrer Meinung nach positive oder negative Aspekte des Gebrauchs der außerordentlichen Form?" und "Wie hat das Motu proprio Summorum Pontificum das Leben der Seminare (des Priesterseminars der Diözese) und anderer Ausbildungshäuser beeinflusst?"
Der Fragebogen fragte auch, ob die außerordentliche Form "einem echten pastoralen Bedürfnis entspricht" oder "von einem einzelnen Priester gefördert wurde."
Die Bischöfe werden gebeten, zu sagen, ob sie persönlich das Missale von 1962 verwenden und welchen Rat sie bezüglich der außerordentlichen Form geben würden.
In seinem Anschreiben schrieb Kardinal Ladaria: "Dreizehn Jahre nach der Veröffentlichung des Motu proprio Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI. möchte Seine Heiligkeit Papst Franziskus über die aktuelle Anwendung des genannten Dokuments informiert werden."
Ladaria bat die Bischöfe, ihre Antworten bis zum 31. Juli 2020 zu schicken.
In seinem Brief aus dem Jahr 2007 bat Benedikt XVI. die Bischöfe der Welt, "dem Heiligen Stuhl einen Bericht über Ihre Erfahrungen zu schicken, drei Jahre nachdem dieses Motu proprio in Kraft getreten ist", also 2010.
Die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei legte 2011 eine Instruktion vor, die Aspekte von Summorum Pontificum klarstellte.
Im März 2020 gab die Glaubenskongregation bekannt, dass sie zwei Dekrete erlassen hat, die neue Bestimmungen für die Feier von in jüngerer Zeit benannten Heiligen in der außerordentlichen Form enthalten.
Das Dekret Quo magis sah sieben neue eucharistische Präfationen für die außerordentliche Form der Messe vor, die zu besonderen Anlässen, wie Votivmessen oder Heiligenfesten, verwendet werden können.
Das zweite Dekret, Cum sanctissima, legte Einzelheiten für die Feier der "Feste dritter Klasse" von Heiligen fest, die nach dem Juli 1960 heiliggesprochen wurden und deren Gedenktage nach dem Römischen Messbuch von 1962 eingeführt wurden.
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