Köln - Freitag, 17. Dezember 2021, 9:15 Uhr.
Das Erzbistum Köln lässt in einer externen Prüfung klären, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu kirchenrechtlichen Versäumnissen bei Auftragsvergaben im Generalvikariat gekommen ist.
Darauf haben sich nach Angaben der Diözese der Vermögensrat und das Domkapitel mit dem Apostolischen Administrator, Weihbischof Rolf Steinhäuser, am Donnerstagabend verständigt.
Die Untersuchung soll einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen. Der Apostolische Administrator hat den Heiligen Stuhl über den Vorgang in Kenntnis gesetzt und wird über den weiteren Fortgang nach Rom berichten.
Im Erzbistum haben Kritiker die Kosten für die unabhängige Untersuchung zu sexualisierter Gewalt beanstandet, wie CNA Deutsch berichtete.
Steinhäuser spricht von Hinweisen, dass bei Auftragsvergaben "im Kontext" der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt kirchliche Gremien nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen worden seien.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so das Erzbistum am heutigen Freitag in einer Mitteilung.
Parallel dazu habe nun eine erste Überprüfung älterer Verträge begonnen. Dabei geht es beispielsweise um die Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser oder verschiedene Anschaffungen in der IT. "Die Budgets dafür wurden ordnungsgemäß angemeldet, finanzielle Schäden sind nach bisherigen Erkenntnissen nicht entstanden", heißt es weiter.
Die externe Prüfung soll auch klären, welche Konsequenzen zu ziehen und ob "Verwaltungsabläufe zu verbessern sind".
Das Erzbistum Köln hat Anfang Dezember dem Kirchensteuer-und Wirtschaftsrat die Kosten der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegt. Demnach betrug der Aufwand für die Unabhängige Untersuchung zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro.
Wie das Erzbistum aufschlüsselt, sind darin die Kosten für die zwei juristischen Hauptgutachten von gut 1,27 Millionen Euro enthalten. Für "weitere rechtliche Beratung" werden 588.000 Euro veranschlagt, sowie als "Kosten für Krisenberatung" knapp 820.000 Euro.
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