Vatikanstadt - Donnerstag, 13. Januar 2022, 8:57 Uhr.
Aufgrund der steigenden Zahl der Ansteckungen mit Covid-19 hat das Governatorat des Staates der Vatikanstadt die Verwendung von FFP2-Maske an allen geschlossenen Orten bis einschließlich kommenden 28. Februar angeordnet. Im Freien bleibt die Verpflichtung zum Tragen eines presönlichen Mundschutzes bestehen, wie wie ACI Stampa, die italienische Schwesternagentur von CNA Deutsch berichtet.
Darüber hinaus "werden alle Dienstreisen ausgesetzt", mit Ausnahme der von der Leitung des Governatorats ausdrücklich genehmigten nicht aufschiebbaren und institutionellen Reisen.
Das Personal des Governatorats, das direkten Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, kann - wenn es nicht geimpft ist - bis zum 31. Januar 2022 nach zehn Tagen Isolation und negativem Schnelltest wieder zum Arbeitsplatz zurückkehren; wenn es zweimal geimpft ist und die letzte Impfung nicht länger als 120 Tage her ist, kann es nach fünf Tagen Isolation und ebenfalls negativem Schnelltest wieder zur Arbeit. Im Fall, dass die letzte Impfung vor weniger als 120 Tagen erfolgte oder der Angestellte eine Boosterimpfung erhalten hat, kann er weiterhin zum Arbeitsplatz, mit der Auflage überall eine FFP2-Maske zu tragen.
Der Super Green Pass, der unserem "2G" entspricht und in Italien "Green Pass rafforzato (verstärkter Green Pass)" heißt, ist seit vergangenem 20. Dezember für alle Angestellten vepflichtend, die auf irgendeine Art und Weise im Gesundheitswesen, im Sicherheits- oder Rettungsdienst oder im Verteidigungsdienst tätig sind oder die ihre Arbeit in direktem Kontakt mit Publkum, Besuchern oder Nutzern von Dienstleistungen ausüben. Seit dem 10. Januar wurde er ausgedehnt auf alle Besucher der Vatikanischen Museen, der Vatikanischen Gärten, der vatikanischen Villen und des Apostolischen Palastes von Castel Gandolfo; sowie auf die Teilnehmer an Kongressen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen, wobei die mögliche Teilnehmerzahl generell auf 35% reduziert wurde. Auch alle Personen, die die Dienste der Innengastronomie in Anspruch nehmen, brauchen eine Super Green Pass. Ebenso all jene, die die Mensa besuchen oder Speisen im Inneren der Gebäude zu sich nehmen.
Ausnahmen gibt es nur, wenn eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt, dass die entsprechende Person nicht geimpft werden kann.
Ab dem 31. Januar werden die Regelungen nun auch auf das restliche Personal ausgedehnt werden, einschließlich der externen Mitarbeiter, des Personals externer Firmen, der Praktikanten etc., die im Governatorat Tätigkeiten ausüben.
Für alle oben genannten Kategorien tritt am 31. Januar 2022 die Pflicht in Kraft, sich boostern zu lassen - oder in jedem Fall 120 Tagen nach Erhalt der zweiten Dosis.
Ohne Super Green Pass darf das Personal des Governatorats den Arbeitsplatz nicht aufsuchen und gilt als ungerechtfertigt abwesend, mit daraus folgender Einstellung der täglichen Lohnzahlung für die gesamte Zeit der Abwesenheit. Falls die ungerechtfertigte Abwesenheit anhält, werden disziplinarischen Maßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften ergriffen werden.
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