Der Kirchenrechtler Heribert Hallermann hat zur Satzung der Synodalkonferenz festgehalten, es sei „ganz bewusst mit Unschärfen gearbeitet“ worden, „um das eigene Anliegen voranzubringen“.
Bätzing hatte in seinem Bistum eine Änderung des kirchlichen Gesetzgebungsverfahrens eingeführt. So gilt nun eine neue Ordnung, die verbindliche Mitwirkungsrechte für Laien festschreibt.