Bern - Montag, 16. Mai 2022, 10:38 Uhr.
In der Schweiz werden künftig alle Menschen automatisch als Organspender designiert. Wer seine Organe am Ende seines Lebens nicht spenden will, muss dem ausdrücklich widersprechen. Bei einer Volksabstimmung am Sonntag befürworteten mehr als 60 Prozent der Stimmen die neue Regelung.
Schon im Vorlauf hatte die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz festgehalten, die Organspende stelle "keine moralische Pflicht" dar. Dennoch unterstütze man "die Praxis der Spende" als "einen Akt inniger Nächstenliebe und Solidarität".
Die Kommission verwies auf Stellungnahmen von Ethikern. Im Jahr 2012 "widersetzte sich die Nationale Ethikkommission der Widerspruchslösung, weil diese das Recht auf körperliche Selbstbestimmung nicht beachtete. Beim Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesvorlage von 2019 betonte die Kommission erneut ihren Widerspruch. Ebenso haben sich die im Rahmen dieses Vernehmlassungsverfahren vom Parlament ersuchten Ethikkommissionen einstimmig gegen die Einführung des Widerspruchsmodells ausgesprochen."
Am Sonntag sagte Anik Sienkiewicz, Co-Sekretärin der Kommission, gegenüber kath.ch, dass vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Volksabstimmung eine Erklärungsregelung ratsam sei. Dabei werden alle Menschen bei Behördenterminen ausdrücklich gefragt, ob sie tatsächlich ihre Organe spenden wollen oder dazu nicht bereit sind.
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