SPD, Grüne stimmen in Rechtsausschuss gegen Abschaffung von Abtreibungs-Paragraf

Bundestag
Leon Seibert / Unsplash

SPD und Grüne haben im Rechtsausschuss des Bundestages kurioserweise durch Enthaltung faktisch gegen ihre eigene Gesetzesinitiative zur Abschaffung jenes Paragrafen gestimmt, der Abtreibungen unter Strafe stellt, wie das Online-Magazin Corrigenda berichtete. Damit ist die von SPD, Grünen und Linken geplante Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen – zumindest vorerst – gescheitert.

Bei der Sitzung des Ausschusses ging es darum, eine Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie zu einem Antrag mit dem Titel „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ zu beschließen.

Bei der Abstimmung am Mittwochvormittag stellte die Union jedoch einen Antrag auf Absetzung des von der SPD auf die Tagesordnung gesetzten Punktes zu diesen Vorhaben. Union und FDP stimmten schließlich für die Absetzung und damit gegen die Anhörung. Sie allein hätten aber keine Mehrheit gehabt.

Die AfD stimmte für die Anhörung, obwohl sie gegen die Gesetzesänderung ist – man stimme grundsätzlich für die Durchführung von Anhörungen. SPD und Grüne enthielten sich, so dass CDU/CSU und FDP plötzlich eine Mehrheit hatten und der SPD-Antrag auf Anhörung gestrichen war.

Nach Recherchen von Corrigenda enthielten sich die Abgeordneten von SPD und Grünen, weil sie nicht mit der AfD stimmen wollten. Tatsächlich ist die Beschlusslage bei SPD und Grünen so, dass keine Mehrheiten mit der AfD zustande kommen sollen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die Mitglieder von SPD und Grünen durch ihre Enthaltung faktisch gegen ihren eigenen Antrag gestimmt haben.

Normalerweise wird ein einmal abgelehnter Antrag nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Voraussetzung dafür wäre eine zweite und dritte Lesung im Bundestag. Dazu wird es aber nach derzeitigem Stand nicht mehr kommen, da der Rechtsausschuss mangels Anhörung keine Beschlussempfehlung zu dem Entwurf abgeben kann.

Die Diskussion um §218 StGB, der ungeborene Kinder vor Abtreibungen schützen soll – auch wenn aufgrund zahlreicher Ausnahmen jährlich mehr als 100.000 Kinder in Deutschland noch im Mutterleib getötet werden –, hatte sich seit dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition von 2021 intensiviert.

Während SPD und Grüne eine Abschaffung befürworten, lehnte die FDP die Legalisierung der Abtreibung ab. Die Union warnte vor gesellschaftlicher Spaltung. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfahl eine Legalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung bis zur zwölften Woche außerhalb des Strafgesetzbuchs.

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