Redaktion - Donnerstag, 13. Februar 2025, 9:00 Uhr.
In der Erzdiözese Wien sollen rund um den Valentinstag im Stephansdom und in anderen Kirchen Gottesdienste samt „Segen für Liebende“ stattfinden. „Jeder und jede ist dazu herzlich eingeladen“, erklärte die Erzdiözese ausdrücklich mit Blick auf die Veranstaltung im Stephansdom, also „Ehepaare, Verliebte und Verlobte“, aber – vielleicht überraschend – „auch Singles, die auf der Suche nach einem Partner sind“.
Im Stephansdom soll es entsprechend nach dem Gottesdienst mit Dompfarrer Toni Faber die Möglichkeit geben, „mit einem persönlichen Gebet als Paar oder einzeln gesegnet zu werden und Kerzen am Altar anzuzünden“.
Über die Kathedrale der Stadt Wien hinaus „gibt es auch Segen für Liebende ‚to go‘: Paare oder Singles können während eines Zeitfensters in die Kirche kommen und erhalten im Rahmen einer kleinen Feier von einem Priester oder einer Person des Seelsorgeteams einen individuellen Segen.“
Die sogenannten Segensfeiern „für Liebende“ waren in der Öffentlichkeit zu größerer Bekanntheit gelangt, nachdem die Kongregation für die Glaubenslehre im Jahr 2021 erklärt hatte, dass die Kirche keine Vollmacht hat, homosexuelle Verbindungen zu segnen. Als Trotzreaktion war es in zahlreichen Kirchen im deutschsprachigen Raum zu Segensfeiern ausdrücklich auch für homosexuelle Verbindungen gekommen. Bischöfliche Ermahnungen der verantwortlichen Priester blieben fast durchweg aus.
Mit ausdrücklicher Gutheißung von Papst Franziskus hatte der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Víctor Manuel Fernández, dann Ende 2023 mit dem Dokument Fiducia supplicans die „Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ unter bestimmten Umständen erlaubt.
Der internationale Aufruhr nach der Veröffentlichung des Dokuments bewegte den Vatikan dazu, in mehreren offiziellen und inoffiziellen Wortmeldungen den Inhalt zu entschärfen. So sagte etwa Papst Franziskus in einem Interview, man segne nicht die Verbindung, sondern jeweils die einzelnen Personen – obwohl Fiducia supplicans ausdrücklich „Segnungen von […] gleichgeschlechtlichen Paaren“ erwähnt.
Auch der deutsche Synodale Weg fasste mit deutlicher Mehrheit – schon vor der Publikation von Fiducia supplicans – einen entsprechenden Beschluss.